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Mittwoch, 11. März 2015

LI: Kirchenbeitrag überholt - Finanzministerium prüft Alternative - Volksbegehren möglich

Medienaussendung der Laieninitiative vom 10. März 2015

Kirchenbeitrag überholt
Finanzministerium prüft Alternative – ein geplantes Volksbegehren

Die kirchliche Reformbewegung Laieninitiative hält das aus der Nazizeit stammende Kirchenbeitragssystem für überholt. Keineswegs geht es ihr darum, den Kirchen benötigte Mittel zu entziehen, sondern ein faires und verträgliches Modell zu finden. Als Beispiel dafür bietet sich Italien an: Jeder kann dort darüber entscheiden, ob ein zu widmender Teil seiner Steuerleistung einer Religionsgemeinschaft oder staatlichen Einrichtungen für andere kulturelle Zwecke zufließt.

Es wäre anzustreben und erscheint durchaus möglich, eine solche Systemumstellung derart vorzunehmen, dass weder der Einzelne – ob Kirchenmitglied oder nicht – einen Nachteil erleidet, noch der Staat oder die Kirchen selbst. „Keine neue Steuer“ gilt auch hier; es geht vielmehr um eine sinnvolle Neuordnung bzw. „Umleitung“ beträchtlicher öffentlicher Geldflüsse!

Die Vorteile liegen auf der Hand: An die Stelle einer Beitragspflicht tritt für alle Bürger die Möglichkeit einer Widmung entweder an den Staat für definierte Kulturzwecke oder für eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Gleichzeitig könnte damit ein weiteres wichtiges Problem endlich beseitigt werden. Der Republik obliegt nach dem heutigen System die Eintreibung von ausständigen Kirchenbeiträgen. Dagegen bestehen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der garantierten Religionsfreiheit.

Schelling veranlasst Prüfung

Die Laieninitiative hat diesen Vorschlag Finanzminister Schelling unterbreitet, der die vorgebrachten Argumente „intensiv prüfen“ lässt und sie als „möglichen Impulsgeber für die laufenden Fachgespräche“ ansieht.

Tatsächlich erschiene es zweckmäßig, in die geplante Steuerreform auch ein solches Vorhaben einzubeziehen. Es stünde als „kostenneutral“ mit dem vorrangigen Entlastungsziel nur in einem indirekten Zusammenhang, hätte aber andere positive Auswirkungen. Dabei wird nicht übersehen, dass eine Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften gesucht werden müsste, bei der Katholischen Kirche betreffend eine Ergänzung zum Vermögensvertrag mit den Hl. Stuhl 1960. Da die Steuerreform erst im kommenden Jahr wirksam werden soll, bestünde dafür aber ausrei-chend Gelegenheit.

Kohlmaier: Vorteile für die Kirche / Religionsgemeinschaften

Der Vorsitzende der Laieninitiative und ehemalige Volksanwalt Herbert Kohlmaier ist davon überzeugt, dass das angestrebte Modell zumindest auf lange Sicht für die Kirchen Vorteile brächte, aber ebenso für die heute immer bedeutender werdenden anderen Glaubensgemeinschaften. Staat und Kirchen müssten dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die religiöse Landschaft seit Beginn der Zweiten Republik stark verändert habe und vielfältiger geworden sei.

Die Bereitschaft zur Bindung an eine bestimmte Religion sei zwar geringer geworden, aber die Menschen würden sehr wohl den Wert von kirchlichen Einrichtungen etwa karitativer, pflegender und erzieherischer Art anerkennen. Nach Kohlmaiers Auffassung werde der einklagbare und mittels Exekution eintreibbare Kirchenbeitrag oft als Ärgernis empfunden und zum Grund des Austritts, insbesondere bei jungen Menschen in der schwierigen Phase am Beginn ihrer Berufslaufbahn. „Außerdem wäre für jene, die sich religiös nicht zugehörig fühlen, die Möglichkeit, kulturelle und wissenschaftlicher Einrichtungen zu bedenken, sicher attraktiv“.

Volksbegehren „in Reserve“

Die Laieninitiative beabsichtigt für den Fall, dass die Regierungsparteien einer Neuordnung der Finanzierung von Glaubensgemeinschaften nicht näher treten wollen, ein Volksbegehren zu initiieren. Sie ist davon überzeugt, dass dieses eine große Unterstützung fände, die nicht ignoriert werden könnte.

Nach Auffassung der Reformbewegung darf sich die Regierung nicht immer nur auf das Betonen eines „guten Verhältnisses“ zu den Religionen und insbesondere den Kirchen beschränken. Sie ist auch gefordert, ihren Beitrag zu geordnete Beziehungen zwischen diesen und dem Staat und zu deren breiten Akzeptanz leisten.

Qualifizierte wissenschaftliche Begleitung

Der Grazer Universitätsprofessor Dr. Rudolf K. Höfer engagiert sich bereits seit Längerem auf diesem Gebiet, er ist Herausgeber des Bandes „Kirchenfinanzierung in Europa – Modelle und Trends“ (Tyrolia 2014). Er unterstützt die Bestrebungen der Laieninitiative und wirkte schon maßgeblich an der Studientagung aller Reformbewegungen mit, die im November 21012 unter dem Thema „Wer zahlt, muss mitbestimmen können - Kirchliche Finanzhoheit im Rechtsstaat“ stattfand (vgl. http://www.laieninitiative.at/media/documents/zahlen_mitbestimmen.pdf ).
Er erklärt zu den aktuellen Bestrebungen:

„Die Umstellung der Finanzierung der Religionsgemeinschaften brächte ein dreifaches Win-Win-Ergebnis für den Staat, die Bürger und die Religionsgemeinschaften.
Der Staat hätte durch mögliche Strukturreformen keine Mehrkosten, sondern nach dem Wegfall des absetzbaren Kirchenbeitrages stünden ihm zusätzlich verfügbare Mittel zur Verfügung, ebenso den Bürgern, was zu einem erhöhten Steuereinnahmen führen würde. Gleichzeitig würde diesen eine demokratische Mitwirkung bei der Steuerwidmung eingeräumt.
Die anerkannten Religionsgemeinschaften wären im Blick auf die mögliche Finanzierung prinzipiell gleich gestellt. Die Akzeptanz der Religionsgemeinschaften würde enorm zunehmen. Der Zusammenhalt und das Engagement für die Gesellschaft würden einen positiven Impuls bekommen. Heute ist ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte und Religionsgemeinschaften ein Gebot der Stunde und bereits vielfach stark im Bewusstsein verankert.“
_________________

Kontakt: Dr. Herbert Kohlmaier, Tel. (+43 1) 888 31 46, kohli@aon.at
Em. Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck, Tel. (+43 1) 470 63 04, heribert.koeck@gmx.at
Univ. Prof. Dr. Rudolf K. Höfer, (+43 1) 316 380 31 98, rudolf.hoefer@uni-graz.at



Kirchensteuer und freie Entscheidung
Statt einer Zwangssteuer aus der NS-Zeit wäre freie Steuerwidmung gefragt
Kommentar von Rudolf Höfer im Standard vom 25. Jänner 2015 >>

Mittwoch, 25. Februar 2015

D: Erzbistum Köln legt Milliardenvermögen offen

Das Erzbistum Köln, das größte und reichste in Deutschland, verfügt über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Das Erzbistum legte am Mittwoch seinen Jahresabschluss für das Jahr 2013 vor.
Es ist das erste Mal, dass die Erzdiözese Köln ihr Vermögen offenlegt. Allein die Finanzanlagen, im Wesentlichen Wertpapier- und Immobilienfonds, beliefen sich auf 2,4 Milliarden Euro, teilte das Erzbistum mit. Nicht erfasst sind unverkäufliche Kunstschätze wie der Dreikönigsschrein im Kölner Dom.

Für „Seelsorge und Caritas“
Sachanlagen, insbesondere Immobilien wie Schulen und Tagungshäuser, wurden mit 646 Millionen Euro bewertet. Hinzu kamen unter anderem Bankguthaben und Vorräte. Die Zahlen umfassen auch selbstständige Rechtsträger wie den Erzbischöflichen Stuhl, den Dom, das Metropolitankapitel, das Priesterseminar und von der Erzdiözese verwaltete Stiftungen.
Das Milliardenvermögen sichere „die tägliche Arbeit in der Seelsorge und Caritas“, so Generalvikar Stefan Heße, der die erzbischöfliche Verwaltung leitet. Jeden Tag flössen rund zwei Millionen Euro in Kirchengemeinden, Caritas und Hilfseinrichtungen sowie in Projekte in Krisenregionen und Entwicklungsländern. Damit sei die Kirche nicht nur für die rund zwei Millionen Katholiken im Erzbistum da, „sondern sucht den Dienst an allen Menschen“.

Weitgehend zweckgebunden?
Nach Angaben von Finanzdirektor Hermann Schon wies der Haushalt für das Jahr 2013 bei einem Volumen von 811 Millionen Euro einen Jahresüberschuss von gut 59 Millionen Euro aus. Die Bilanz zeige, dass das Erzbistum zwar über viel Vermögen verfüge, dieses aber weitgehend zweckgebunden sei. So würden hohe Rücklagen etwa zur Erhaltung der 600 denkmalgeschützten Kirchen und für die Pensionen der Bistumsbeschäftigten ausgewiesen.

APA/dpa-Bildfunk/Oliver Berg
Stadtansicht von Köln mit der Kirche Groß St. Martin (l.) und dem Dom (r.)
Rücklagen für langfristige Verpflichtungen und Risiken deckten 1,66 Milliarden Euro, wie es hieß. Die Pensionsrücklage für rund 4.000 Priester beträgt 410 Millionen Euro. Die Bauerhaltungsrücklage zur Instandhaltung von Kirchengebäuden umfasst 596 Millionen Euro, die Ausgleichsrücklage für Schwankungen bei der Kirchensteuer 620 Millionen Euro. Mehr als ein Viertel des Gesamtvermögens ist als Fremdkapital ausgewiesen. Dazu zählen Sonderposten von 220 Millionen Euro sowie Rückstellungen von 508 Millionen Euro, darunter Spenden und Vermächtnisse.

Reaktion auf Journalistenfragen
Die Ausweitung der Aufstellungen war notwendig geworden, weil Journalisten bei Haushaltspressekonferenzen seit Jahren nach mehr Details fragen. Diese sollten nun nach dem Limburger Finanzskandal um Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offengelegt werden. Einige andere Diözesen wie Osnabrück und Essen haben eine solche Gesamtbilanz bereits veröffentlicht. Weitere bereiten eine solche Berechnung nach den Standards des Handelsgesetzbuches vor.
Es ist nicht der erste Schritt der Erzdiözese zu mehr Transparenz: Ende Mai vergangenen Jahres legte sie schon einmal unter dem programmatischen Titel „Auf dem Weg“ ihren Immobilienbesitz offen und bezifferte den Wert auf 612 Millionen Euro.

Pfarren gar nicht berücksichtigt
Wesentlich schwieriger anzugeben ist der Wert der fünf Kirchen im Besitz der Erzdiözese, darunter die romanische Kirche Groß Sankt Martin in Köln und die Abteikirche in Siegburg. Sie sind unverkäuflich und verursachen Instandhaltungskosten. Deshalb hat sie die Erzdiözese jeweils mit dem symbolischen Wert von einem Euro verbucht.
Mit einem Fünftel der Gebäude und Grundstücke werden Einnahmen erzielt. Für Heße liegt das im Rahmen. Damit sei die Kirche „kein Unternehmen mit wirtschaftlichen Zielen“. Die Erträge dienten nur als „Mittel zum Zweck“, also zur Erfüllung der Aufgaben der Erzdiözese.
Trotz der Offenlegung der neuen Zahlen sieht der scheidende Generalvikar nach wie vor bleibende Aufgaben in Sachen finanzieller Transparenz. Denn die Bilanz spiegelt nicht den Immobilienbesitz und die Vermögenswerte der rund 550 Pfarren in der Erzdiözese wider. Sie sind wie die Caritasverbände und andere kirchliche Organisationen selbstständige Rechtsträger und verwalten ihre Finanzen eigenverantwortlich. Umso eindringlicher appellierte Heße an die Kirchengemeinden, sich in den Finanzfragen ebenfalls der Öffentlichkeit zu stellen.
Quelle: relgion.orf.at


Immobilien, Aktien, Beteiligungen:
Erzbistum Köln legt Milliardenvermögen offen
Köln gilt als eine der reichsten Diözesen der Welt. Jetzt legt das Bistum sein Vermögen erstmals offen. Das Ergebnis: Mit Immobilien und Wertpapieren kommt das Bistum auf mehr als drei Milliarden Euro - konservativ gerechnet.
Weiterlesen-Spiegel online >>

Diese Vorgangsweise des Erzbistums Köln ist zu begrüßen. Eine solche umfassende Transparenz bei den Kirchenfinanzen,  dem Kirchenvermögen sowie den Finanzen des Bischöflichen Stuhls ist  auch in der Diözese Eisenstadt notwendig und längst überfällig.


Vatikan findet 1,4 Milliarden Dollar
Kardinal George Pell überraschte die 186 Kardinäle im Rahmen einer nicht offiziellen Konsistoriumssitzung mit "neu aufgetauchten Assets"
Der Standard >>

Montag, 16. Februar 2015

Deutschland: Kirchensteuer vertreibt die Gläubigen aus der Kirche

Deutsche verlassen in Scharen die Kirchen
Bei Katholiken wie Protestanten zeichnet sich ein dramatischer Zuwachs der Kirchenaustritte ab. Hauptgrund: das neue Verfahren bei Kirchensteuern auf Kapitalerträge. Da haben die Kirchen geschlafen.
Die noch unvollständigen Zahlen lassen darauf schließen, dass 2014 bis zu 200.000 Menschen ihren Austritt aus der evangelischen Kirche erklärten. Das wäre der höchste Wert seit 1997, als die EKD 196.600 Mitglieder verlor. Seitdem sanken die Zahlen. 2012 waren es nur noch 138.100.
Ähnlich trifft es die katholische Kirche. Bei ihr liegen die Austrittszahlen für 2013 vor: Mit 178.000 waren es 60.000 mehr als im Jahr zuvor. Dieser Zuwachs, der viel mit Franz-Peter Tebartz-van Elst zu tun hatte, wurde 2014 noch einmal übertroffen. Dies lassen erste Angaben aus Großstädten mit Steigerungsraten um bis zu 20 Prozent erwarten. Damit nähert sich auch die katholische Kirche der Zahl von 200.000 Austritten.
Die Welt >>

Verwirrung um neues Einzugsverfahren löst Austrittswelle aus
Kirchensteuer vertreibt die Gläubigen aus der Kirche
Die Flut der Menschen, die aus den Kirchen austreten ist ungebrochen. Allerdings spielt dieses Mal das Geld die Hauptrolle.
Bild >>

Dienstag, 14. August 2012

Vatileaks: Der Fluch des Vatikans


Ausführlicher Hintergrundbericht zum Vatileaks-Skandal von Marco Ansaldo in ZEIT-ONLINE:

Das päpstliche Rom ist auf Geheimnisse gebaut. Doch jetzt muss es sich öffnen, sonst hat es
keine Zukunft.

Seite 1 Der Fluch des Vatikans 
Seite 2 Wieviel Transparenz verträgt der Vatikan? 
Seite 3 Kirche bleibt Kirche, egal wie angesehen sie ist 
Seite 4 Kein böses Wort über den Papst


Vatileaks und die Folgen
Benedikt und die schwarzen Schäfchen
Verrat, Intrigen, Missgunst: Benedikt XVI. beklagt die Verweltlichung der Kirche und er hat offenbar gute Gründe dafür: Denn was sich derzeit im Vatikan abspielt, könnte profaner kaum sein.
Weiter auf Stern.de >>


Der Sekretär, das Böse und die Korruption
Seit Montag (13.8.) steht es fest. Der ehemalige Kammerdiener des Papstes, Paolo Gabriele, soll im Vatikan vor ein Gericht gestellt werden. Es geht um Diebstahl aus den Gemächern des Papstes und die Weitergabe heikler Dokumente an die Öffentlichkeit. Seit Februar dieses Jahres schwelt ja die als „Vatileaks“ bekannte Affäre. Bekannt wurde am Montag auch, dass gegen einen Komplizen von Gabriele ermittelt werden soll. Gabriele, der durch die Besonderheit der vatikanischen Rechtssprechung vom Papst begnadigt werden könnte, soll seine Taten mit „dem Bösen und der Korruption“, die er überall in der Kirche gesehen habe, begründet haben.
Weiter auf ORF.at >>

Donnerstag, 5. April 2012

Problem Kirchenfinanzierung - Tagung der Laienitiative in Eisenstadt

Die Laieninitiative hat sich vorgenommen, die Kirchenfinanzen zu untersuchen. Das hat mehrere Gründe. Das gegenwärtige System ist ein Erbe Adolf Hitlers und hat sich nur in Österreich und in Deutschland gehalten. Für viele Kirchenaustritte ist der Kirchenbeitrag ein letzter entscheidender Anstoß. Ob es gerechtfertig ist, zahlungsunwillige Katholiken zu klagen und zu exekutieren, ist juristisch gesehen außerordentlich fraglich. In Wien gibt es etwa 1.800 Mahnklagen jährlich (= 0,2%) bei 950.000 Zahlern.

Seit einiger Zeit formiert sich eine kirchenfeindliche Bewegung, die mit einem Volksbegehren die „Privilegien der Kirche“ abschaffen will. Das zielt weniger auf die Abschaffung von wirklichen oder vermeintlichen Privilegien, sondern ganz offensichtlich auf die Beschädigung der kirchlichen Ressourcen und auf die Vertreibung von Religion überhaupt aus der Öffentlichkeit. Davon distanziert sich die Laieninitiative ausdrücklich. Umso wichtiger scheint uns, Licht ins Dunkel der Kirchenfinanzen zu bringen und herauszufinden, wie unsere Gelder verwendet werden, denn 85 % der diözesanen Einnahmen kommen aus dem Kirchenbeitrag, nur 9 % von staatlichen Zuschüssen.

Kontakt mit der Finanzkammer der Erzdiözese Wien
Das gilt jedenfalls für die Erzdiözese Wien, die größte in Österreich. Um zu seriösen Ergebnissen zu kommen, haben wir Kardinal Schönborn gebeten, uns eine kompetente Persönlichkeit zu nennen, die unsere Fragen beantworten kann. Er nannte uns die Direktorin der Finanzkammer der Erzdiözese Wien, Mag. Brigitta Klieber. Eine kleine Delegation der Laieninitiative führte am 14. März ein ausführliches Gespräch mit Klieber und ihrem Stellvertreter und baldigen Nachfolger Josef Weiss. Beide waren durchaus auskunftsbereit, konnten aber nur in sehr beschränktem Ausmaß informieren.

Denn jede Diözese, jede Stiftung, jeder Orden, jede Institution, ebenso die Caritas, budgetieren getrennt, unbekannt ist auch die private Verfügung der Bischöfe über die jeweilige „mensa episcopalis“, also jenes Geld, das den Bischöfen traditionell persönlich zusteht. Wollte man also einen Überblick über die finanzielle Lage der Kirche in Österreich gewinnen, so müsste man die Zahlen von hunderten Trägern des kirchlichen Lebens recherchieren und zusammentragen.

Hier einige Informationen aus dem Gespräch in der Wiener Finanzkammer:
·         Bei den Ausgaben machen 57 % die Personalkosten aus, 10 % der Bauaufwand.
·         Pfarren bekommen einen Zuschuss im Ausmaß von 15,5 % des Kirchenbeitrags-Aufkommens der Pfarre.
·         Priester und Pastoralassistent/innen werden von der Diözese bezahlt, sonstiges Personal aber nicht. Was darüber hinaus die Pfarre mit ihrem Geld macht, entscheidet sie selbst.
·         Es gibt keinen Fonds für Kinder von Priestern, Alimente müssen die Priester selbst zahlen.
·         Der „Peterspfennig“, der nach Rom abgeliefert wird, macht jährlich etwa € 800.000 aus, kommt aus einer Sonntags-Sammlung und wird von der Diözese auf diesen Betrag aufgerundet.

Tagung zu den Kirchenfinanzen im Herbst
Es gibt freilich auch grundsätzliche Fragen, für die Zahlen nicht erforderlich sind.
Darf der religionsneutrale Staat die Kirche bei der Eintreibung der Kirchenbeiträge unterstützen?
Warum bekommen die Bischöfe den Kirchenbeitrag und nicht die Gemeinden, wie in der Schweiz?
Warum haben die Beitragszahler keinen Einfluss auf die Verteilung der Gelder, die sie bezahlt haben?
Warum müssen wir, die die Kirche erhalten, uns untaugliche Bischöfe von Rom vorsetzen lassen?

Diese Fragen will die Laieninitiative in einer Tagung im Herbst in Eisenstadt zum Thema machen.


Aktuell zum Thema:
Kirchenfinanzierung: Parlamentarische Anfragen beantwortet
Im März haben die Grünen parlamentarische Anfragen zum Thema „Kirchenfinanzierung“ an mehrere Ministerien gestellt. Mit dem 2. April waren die Antworten fällig, doch nur drei der insgesamt sechs Anfragen brachten auch konkrete Zahlen zu Tage. Alle anderen Fragen gingen ins Leere, weil entweder keine Statistiken zur Verfügung standen oder die befragten Ministerien nicht zuständig waren. Ergebnisse gab es aus dem Finanz-, dem Verteidigungs- und dem Bildungsressort.
Weiter auf religion.orf.at >>