Ein höchst bedauerliches Versagen unserer Bischöfe
Die Reformbewegungen Plattform Wir sind Kirche, Priester ohne Amt und Laieninitiative haben im Februar dieses Jahres an die Bischofskonferenz folgendes Schreiben gesendet:
… unterbreiten den Bischöfen Österreichs gem. Can. 212 CIC („Rechte aller Gläubigen“) das
Anliegen:
Die Bischöfe Österreichs mögen Papst Franziskus den Vorschlag unterbreiten, folgende Entscheidung herbeizuführen:
Die Bischofskonferenzen der Weltkirche werden ermächtigt, auf Wunsch und Vorschlag der glaubenden Gemeinden Personen des Laienstandes, welche die dafür notwendigen Fähigkeiten besitzen bzw. erworben haben (sog. „Viri probati“), zu berufen, im Falle des Bedarfes die Eucharistie zu feiern.
(Der Brief an die Biko als PDF >>)
Da seitens der Bischofskonferenz überhaupt keine Reaktion kam, wurde erneut nachgefragt.
Kardinal Schönborn hat daraufhin am 11. Mai mitgeteilt, dass dem nicht entsprochen würde. Er hat es aber als uns „unbenommen“ erklärt, dieses Anliegen an den Papst heranzutragen; dieser kenne die Argumente bestens und das Thema sei im Gespräch.
Wir folgen diesem Rat selbstverständlich...
Ausführlich nachzulesen im Newsletter Nr. 35 >>
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Montag, 11. Juli 2016
Mittwoch, 18. November 2015
50. Jahrestag des Dekrets über das Wirken von Laien in der Kirche
Die Laieninitiative, 18. November 2015
Laien in der Kirche – nach fünfzig Jahren wurde alles anders!
Am 18. November 1965 wurde vom II. Vatikanum das Dekret APOSTOLICAM ACTUOSITATEM über das Laienapostolat veröffentlicht. Die Rolle der Kirchenmitglieder, die nicht dem geistlichen Stand angehören, wurde neu beschrieben. Sie sollten Mitwirkende und Mitverantwortliche am Sendungsauftrag der Kirche sein. Was weiterhin blieb, waren Unterordnung, Gehorsamspflicht und das Angewiesensein auf die den Geweihten vorbehaltenen Befugnisse.
Das „Volk Gottes“ ist also zur „Mitwirkung“ am Apostolat berufen, aber nicht dort, wo die Kir-che Entscheidungen trifft (Ausnahme ist die bescheidene Mitsprache in den Pfarrgemeinderäten). Von welcher Gesinnung das nach dem Konzil erlassene Kirchenrecht geleitet ist, wird etwa darin sichtbar, dass man annahm, den Gläubigen die Erlaubnis geben zu müssen, Meinungen und Wünsche zu äußern (Can. 212) oder tiefere Kenntnisse der Theologie zu erwerben (Can. 229)!
Die entscheidende Ungleichheit zwischen Priestern und Laien besteht aber darin, dass nur Pries-ter „in persona Christi“ handeln können; auch nicht Diakone, was Benedikt XVI. ausdrücklich betonte. Es handelt sich dabei um eine spezifisch katholische Glaubenskonstruktion als Merkmal der Kirche. Sie ist historisch entstanden und findet in den Evangelien keinerlei Stütze.
Korrekturen, welche die Zeit bewirkt
Die nach dem Konzil bis zum Amtsantritt von Papst Franziskus verstrichenen Jahre haben keinen Fortschritt betreffend die den Laien zugewiesene Rolle gebracht – eher wirkten auch in dieser Frage restaurative Tendenzen des Vatikans. Aber in genau dieser Zeit ist sichtbar geworden, dass eine Kirche zweier voneinander strikt getrennter Stände in unserer Zeit und heutigen Gesellschaft zur bloßen Theorie wird. Die Entwicklung hat sich von der kirchlichen Autorität gelöst und neue Fakten geschaffen, welche die heutige Realität bestimmen:
• Die Lehre der Kirche ist im „Gottesvolk“ kaum mehr und allenfalls nur bruchstückhaft bekannt. Soweit dies der Fall ist, wird keine Verbindlichkeit empfunden, sondern jeder glaubt, was ihm plausibel erscheint.
• Das Gleiche gilt für die Vorschriften, welche die Kirche erlassen hat; sie haben praktisch keine Wirksamkeit mehr.
• Der traditionelle Priesterstand schrumpft auf eine immer kleinere Zahl überalteter Männer. Der dürftige Nachwuchs für einen unattraktiv gewordenen Beruf rekrutiert sich oft aus Kreisen, die noch dem überholten Bild des hierarchischen Kultpriesters verhaftet und für die Seelsorge in einer Gemeinde mündiger Christen untauglich sind. Eine einigermaßen flächendeckende und von Person zu Person wirkende Seelsorge für die Glaubensangehörigen ist nur mehr eine Illusion.
• Wo es wirklich noch lebendige Gemeinden gibt, hängt dies weitgehend vom Engagement der Laien ab, wobei die Frauen eine besonders wichtige Rolle spielen.
Die Zukunft der Kirche liegt in der Hand der Laien
Was die Kirchenleitung tut, ist also in Wahrheit bedeutungslos geworden, soweit es um Regeln, Gebote und Vorschriften geht. Wichtig hingegen ist alles, was Gesinnung, Gewissen und Glaube im wohlverstandenen Sinn betrifft. Franziskus hat das erkannt. Es bedeutet aber auch, dass die Chancen der Kirche in einer neuen Gemeinsamkeit liegen, die an der Basis wirken muss, aber nicht von einer Zentrale und deren Bevollmächtigten hergestellt werden kann.
Die Entwicklung zu einer Kirche ohne künstlich geschaffene Standesunterschiede ist nicht auf- zuhalten. Es kommt nicht mehr darauf an, dass jemand vorgibt, „in persona Christi“ zu handeln, sondern nur auf die Bereitschaft, im Geiste Christi zu wirken. Nur wenn das sehr viele „Laien“ in ihrer Verantwortung tun werden, kann es auch in Zukunft noch eine Kirche geben.
Das Dekret über das Apostolat der Laien hätte ein Meilenstein in der Kirchengeschichte werden können, wenn man das, was noch zögerlich angedacht war, mutig weiterentwickelt hätte. So aber ist das wenige Brauchbare beim „Rückbau“ nach dem Konzil durch Johannes Paul II. und Benedikt XVI. verschüttet worden. Sollte es jetzt im Zuge der Entrümpelung der Kirche wieder her- vorgeholt werden, genügt kein oberflächliches Entstauben. Vielmehr müsste das Verhältnis von Priestern und Laien geradezu vom Kopf auf die Füße gestellt und anerkannt werden, dass im Verhältnis zu Gott und unseren Herrn Jesus der Unterschied zwischen Priestern und Laien marginal ist und nicht ins Gewicht fällt.
Zum Thema:
50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil
"Noch viel zu entdecken"
Ob Ökumene, Laien in der Kirche, Dialog mit anderen Religionen oder Fragen des Glaubenslebens: kein Bereich, der nicht durch die Beschlüsse des Konzils berührt wurde. Vor 50 Jahren ging das Zweite Vatikanische Konzil zu Ende. Eine Bilanz mit dem Dogmatiker Jan-Heiner Türk.
Deutschlandfunk >>
Laien in der Kirche – nach fünfzig Jahren wurde alles anders!
Am 18. November 1965 wurde vom II. Vatikanum das Dekret APOSTOLICAM ACTUOSITATEM über das Laienapostolat veröffentlicht. Die Rolle der Kirchenmitglieder, die nicht dem geistlichen Stand angehören, wurde neu beschrieben. Sie sollten Mitwirkende und Mitverantwortliche am Sendungsauftrag der Kirche sein. Was weiterhin blieb, waren Unterordnung, Gehorsamspflicht und das Angewiesensein auf die den Geweihten vorbehaltenen Befugnisse.
Das „Volk Gottes“ ist also zur „Mitwirkung“ am Apostolat berufen, aber nicht dort, wo die Kir-che Entscheidungen trifft (Ausnahme ist die bescheidene Mitsprache in den Pfarrgemeinderäten). Von welcher Gesinnung das nach dem Konzil erlassene Kirchenrecht geleitet ist, wird etwa darin sichtbar, dass man annahm, den Gläubigen die Erlaubnis geben zu müssen, Meinungen und Wünsche zu äußern (Can. 212) oder tiefere Kenntnisse der Theologie zu erwerben (Can. 229)!
Die entscheidende Ungleichheit zwischen Priestern und Laien besteht aber darin, dass nur Pries-ter „in persona Christi“ handeln können; auch nicht Diakone, was Benedikt XVI. ausdrücklich betonte. Es handelt sich dabei um eine spezifisch katholische Glaubenskonstruktion als Merkmal der Kirche. Sie ist historisch entstanden und findet in den Evangelien keinerlei Stütze.
Korrekturen, welche die Zeit bewirkt
Die nach dem Konzil bis zum Amtsantritt von Papst Franziskus verstrichenen Jahre haben keinen Fortschritt betreffend die den Laien zugewiesene Rolle gebracht – eher wirkten auch in dieser Frage restaurative Tendenzen des Vatikans. Aber in genau dieser Zeit ist sichtbar geworden, dass eine Kirche zweier voneinander strikt getrennter Stände in unserer Zeit und heutigen Gesellschaft zur bloßen Theorie wird. Die Entwicklung hat sich von der kirchlichen Autorität gelöst und neue Fakten geschaffen, welche die heutige Realität bestimmen:
• Die Lehre der Kirche ist im „Gottesvolk“ kaum mehr und allenfalls nur bruchstückhaft bekannt. Soweit dies der Fall ist, wird keine Verbindlichkeit empfunden, sondern jeder glaubt, was ihm plausibel erscheint.
• Das Gleiche gilt für die Vorschriften, welche die Kirche erlassen hat; sie haben praktisch keine Wirksamkeit mehr.
• Der traditionelle Priesterstand schrumpft auf eine immer kleinere Zahl überalteter Männer. Der dürftige Nachwuchs für einen unattraktiv gewordenen Beruf rekrutiert sich oft aus Kreisen, die noch dem überholten Bild des hierarchischen Kultpriesters verhaftet und für die Seelsorge in einer Gemeinde mündiger Christen untauglich sind. Eine einigermaßen flächendeckende und von Person zu Person wirkende Seelsorge für die Glaubensangehörigen ist nur mehr eine Illusion.
• Wo es wirklich noch lebendige Gemeinden gibt, hängt dies weitgehend vom Engagement der Laien ab, wobei die Frauen eine besonders wichtige Rolle spielen.
Die Zukunft der Kirche liegt in der Hand der Laien
Was die Kirchenleitung tut, ist also in Wahrheit bedeutungslos geworden, soweit es um Regeln, Gebote und Vorschriften geht. Wichtig hingegen ist alles, was Gesinnung, Gewissen und Glaube im wohlverstandenen Sinn betrifft. Franziskus hat das erkannt. Es bedeutet aber auch, dass die Chancen der Kirche in einer neuen Gemeinsamkeit liegen, die an der Basis wirken muss, aber nicht von einer Zentrale und deren Bevollmächtigten hergestellt werden kann.
Die Entwicklung zu einer Kirche ohne künstlich geschaffene Standesunterschiede ist nicht auf- zuhalten. Es kommt nicht mehr darauf an, dass jemand vorgibt, „in persona Christi“ zu handeln, sondern nur auf die Bereitschaft, im Geiste Christi zu wirken. Nur wenn das sehr viele „Laien“ in ihrer Verantwortung tun werden, kann es auch in Zukunft noch eine Kirche geben.
Das Dekret über das Apostolat der Laien hätte ein Meilenstein in der Kirchengeschichte werden können, wenn man das, was noch zögerlich angedacht war, mutig weiterentwickelt hätte. So aber ist das wenige Brauchbare beim „Rückbau“ nach dem Konzil durch Johannes Paul II. und Benedikt XVI. verschüttet worden. Sollte es jetzt im Zuge der Entrümpelung der Kirche wieder her- vorgeholt werden, genügt kein oberflächliches Entstauben. Vielmehr müsste das Verhältnis von Priestern und Laien geradezu vom Kopf auf die Füße gestellt und anerkannt werden, dass im Verhältnis zu Gott und unseren Herrn Jesus der Unterschied zwischen Priestern und Laien marginal ist und nicht ins Gewicht fällt.
Zum Thema:
50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil
"Noch viel zu entdecken"
Ob Ökumene, Laien in der Kirche, Dialog mit anderen Religionen oder Fragen des Glaubenslebens: kein Bereich, der nicht durch die Beschlüsse des Konzils berührt wurde. Vor 50 Jahren ging das Zweite Vatikanische Konzil zu Ende. Eine Bilanz mit dem Dogmatiker Jan-Heiner Türk.
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Mittwoch, 28. Oktober 2015
Laieninitiative: Synodendokument ist eine Etappe auf dem Weg in die Kirchenzukunft
Heribert Franz Köck, Herbert Kohlmaier
Gedanken zu Glaube und Zeit
Eine Etappe auf dem Weg in die Kirchenzukunft,
aber das Ziel ist noch weit entfernt
Die Reformbewegung Laieninitiative zum Abschlussdokument der Familiensynode
Wien, 27. Oktober 2015. - Die Laieninitiative als Reformbewegung in der katholischen Kirche Österreichs hält es für verfehlt, aufgrund des von der Familiensynode verabschiedeten Textes voreilige Schlüsse zu ziehen oder gar schon ein Urteil über Gelingen oder Misserfolg abzugeben. Dies schon deshalb, weil das Dokument ja nur empfehlenden Charakter hat. Aufgrund des antiquierten monokratischen Kirchensystems ist erst der Papst zu Entscheidung über die Verhandlungsgegenstände berufen. Das einzige, was bisher festgestellt werden kann und muss, ist eine höchst bedeutsame Änderung im Vorgehen bei der Klärung offener Glaubensfragen.
Mit Bewunderung und Genugtuung ist anzuerkennen, dass Papst Franziskus dabei ganz neue Wege beschreitet. Man sollte sich unbedingt vor Augen führen, wie sich die Dinge abgespielt hätten, wäre die Familiensynode von einem seiner unmittelbaren Vorgänger einberufen worden! Es ist eindeutig: Franziskus hat verstanden, dass die Zeit des alten Regimes abgelaufen ist. Er erkennt die gnadenlose Alternative, vor der die Kirche steht. Sie kann sich entweder radikal ändern oder bei dem bleiben, was man sich in längst vergangenen Zeiten ausgedacht hat. Mit der Folge, in jene Bedeutungslosigkeit zu geraten, die sich zeigte, als ein Papst zu erheben beauftrag- te, was die Menschen von den kirchlichen Vorschriften zu Ehe, Familie und Sexualität halten.
Der Weg, den Papst Franziskus beschreitet, wird von einem ganz anderen Verständnis von Kirche und Amt bestimmt, als es bisher galt und mit unbegreiflicher Sturheit durchgesetzt wurde. Doch bischöfliche Kollegialität, Dezentralisierung und Anvertrauen dem Wirken des Geistes sind schwer mit Männern zu verwirklichen, die zuvor sorgfältig nach der Bereitschaft zur bedingungslosen Unterwerfung ausgewählt wurden.
Was jetzt festgestellt werden kann, ist der Umstand, dass dieser Lernprozess zur Wiedererlangung geistlicher Würde zumindest seinen Anfang genommen hat, wenn auch nicht bei allen. Ob man die verhandelten Sachfragen auf diese oder jene Weise zur Lösung aufbereitete, ist angesichts dieses viel wichtigeren Umstands eher belanglos. Die vatikanische Papstdiktatur scheint über- wunden. Das Oberhaupt der Kirche hat sich von der Absurdität verabschiedet, die da lautete: Der Stellvertreter Christi kann nicht fehlen und irren, alle haben ihm zu gehorchen, auch mit ihrem Verstand. Dass dies die Menschen verweigern könnten, war undenkbar und für diesen Fall war einfach nichts geplant. Bis jener Jorge Mario Bergoglio SJ vom anderen Ende der Welt kam und auf das Vok zu hören begann.
Die Kirche hat damit die Reise in die Zukunft angetreten. (Viele werden nicht zu Unrecht sagen: Viel zu spät!) Ein Teil der Passagiere murrt und wäre lieber daheim geblieben, ein anderer hat ängstlich zu viel Gepäck mit dabei, wieder ein anderer ist froher Erwartung, denn der Zug hat sich in Bewegung gesetzt. Das bedeutet sehr viel, aber sagt noch nichts darüber aus, ob die Fahrt erfolgreich verlaufen wird. Ganz wichtige Etappen müssen erst bewältigt werden, man wird auch überlegen müssen, ob man nicht alsbald die Zugsgarnitur wechselt. Mit einem Oldtimer ist man nur fürs Museum tauglich, mit Katechismus und Codex des Kirchen-„Rechts“ ebenso.
Wir können uns also jetzt auf die Situation der Bewegung einstellen, auch darauf, dass Freiheit und Selbständigkeit erwünscht sind. Das gibt Hoffnung. Der Abschluss der Synode ist eine Etappe auf dem Weg in die Kirchenzukunft, nicht mehr, aber auch nicht weniger! Das große Ziel ist freilich noch weit entfernt.
Weitere Kommentare zum Abschlussdokument der Familiensynode:
"Dem Papst sind keine Türen zugemacht worden"
Er sei erleichtert über den Ausgang der Bischofssynode, sagte der Theologe Manfred Lütz im Deutschlandfunk. Für die katholische Kirche als größte Religionsgemeinschaft mit 1,2 Milliarden Menschen sei die Einheit ein hohes Gut, betonte Lütz. Im Moment würden im Irak und Syrien wieder Christen gekreuzigt. Vor diesem Hintergrund wäre ein Auseinanderbrechen ein falsches Signal gewesen.
"Die Revolte gegen den Papst, die sich manche erhofft haben, hat es nicht gegeben", so der Theologe. Vielmehr sei die Synode der von Franziskus vorgegebenen Linie gefolgt, wonach die katholische Kirche ihre Grundsätze wahren, aber auf persönliche Einzelschicksale eingehen müsse. "Dem Papst sind keine Türen zugemacht worden, man hat ihm nichts verboten", meinte Lütz. Durch ihre vagen Formulierungen hätten die Bischöfe den Papst aufgefordert, selbst eine konkrete Weisung zu geben.
Interview auf Deutschlandfunk >>
Der Papst soll es richten
Die katholische Kirche wandelt sich langsam. Zwar hat sich die Familiensynode auf ein Abschlussdokument geeinigt. Konkrete Lösungen für kontroverse Fragen bietet es nicht. Nun hat der Papst das letzte Wort.
Südwest Presse >>
Franziskus nimmt die katholische Vielfalt ernst
Das Ergebnis der Bischofssynode über Ehe und Familie lässt Papst Franziskus freie Hand. Er wird nicht zögern.
Kommentar von Josef Bruckmoser in den Salzburge Nachrichten >>
Gedanken zu Glaube und Zeit
Eine Etappe auf dem Weg in die Kirchenzukunft,
aber das Ziel ist noch weit entfernt
Die Reformbewegung Laieninitiative zum Abschlussdokument der Familiensynode
Wien, 27. Oktober 2015. - Die Laieninitiative als Reformbewegung in der katholischen Kirche Österreichs hält es für verfehlt, aufgrund des von der Familiensynode verabschiedeten Textes voreilige Schlüsse zu ziehen oder gar schon ein Urteil über Gelingen oder Misserfolg abzugeben. Dies schon deshalb, weil das Dokument ja nur empfehlenden Charakter hat. Aufgrund des antiquierten monokratischen Kirchensystems ist erst der Papst zu Entscheidung über die Verhandlungsgegenstände berufen. Das einzige, was bisher festgestellt werden kann und muss, ist eine höchst bedeutsame Änderung im Vorgehen bei der Klärung offener Glaubensfragen.
Mit Bewunderung und Genugtuung ist anzuerkennen, dass Papst Franziskus dabei ganz neue Wege beschreitet. Man sollte sich unbedingt vor Augen führen, wie sich die Dinge abgespielt hätten, wäre die Familiensynode von einem seiner unmittelbaren Vorgänger einberufen worden! Es ist eindeutig: Franziskus hat verstanden, dass die Zeit des alten Regimes abgelaufen ist. Er erkennt die gnadenlose Alternative, vor der die Kirche steht. Sie kann sich entweder radikal ändern oder bei dem bleiben, was man sich in längst vergangenen Zeiten ausgedacht hat. Mit der Folge, in jene Bedeutungslosigkeit zu geraten, die sich zeigte, als ein Papst zu erheben beauftrag- te, was die Menschen von den kirchlichen Vorschriften zu Ehe, Familie und Sexualität halten.
Der Weg, den Papst Franziskus beschreitet, wird von einem ganz anderen Verständnis von Kirche und Amt bestimmt, als es bisher galt und mit unbegreiflicher Sturheit durchgesetzt wurde. Doch bischöfliche Kollegialität, Dezentralisierung und Anvertrauen dem Wirken des Geistes sind schwer mit Männern zu verwirklichen, die zuvor sorgfältig nach der Bereitschaft zur bedingungslosen Unterwerfung ausgewählt wurden.
Was jetzt festgestellt werden kann, ist der Umstand, dass dieser Lernprozess zur Wiedererlangung geistlicher Würde zumindest seinen Anfang genommen hat, wenn auch nicht bei allen. Ob man die verhandelten Sachfragen auf diese oder jene Weise zur Lösung aufbereitete, ist angesichts dieses viel wichtigeren Umstands eher belanglos. Die vatikanische Papstdiktatur scheint über- wunden. Das Oberhaupt der Kirche hat sich von der Absurdität verabschiedet, die da lautete: Der Stellvertreter Christi kann nicht fehlen und irren, alle haben ihm zu gehorchen, auch mit ihrem Verstand. Dass dies die Menschen verweigern könnten, war undenkbar und für diesen Fall war einfach nichts geplant. Bis jener Jorge Mario Bergoglio SJ vom anderen Ende der Welt kam und auf das Vok zu hören begann.
Die Kirche hat damit die Reise in die Zukunft angetreten. (Viele werden nicht zu Unrecht sagen: Viel zu spät!) Ein Teil der Passagiere murrt und wäre lieber daheim geblieben, ein anderer hat ängstlich zu viel Gepäck mit dabei, wieder ein anderer ist froher Erwartung, denn der Zug hat sich in Bewegung gesetzt. Das bedeutet sehr viel, aber sagt noch nichts darüber aus, ob die Fahrt erfolgreich verlaufen wird. Ganz wichtige Etappen müssen erst bewältigt werden, man wird auch überlegen müssen, ob man nicht alsbald die Zugsgarnitur wechselt. Mit einem Oldtimer ist man nur fürs Museum tauglich, mit Katechismus und Codex des Kirchen-„Rechts“ ebenso.
Wir können uns also jetzt auf die Situation der Bewegung einstellen, auch darauf, dass Freiheit und Selbständigkeit erwünscht sind. Das gibt Hoffnung. Der Abschluss der Synode ist eine Etappe auf dem Weg in die Kirchenzukunft, nicht mehr, aber auch nicht weniger! Das große Ziel ist freilich noch weit entfernt.
Weitere Kommentare zum Abschlussdokument der Familiensynode:
"Dem Papst sind keine Türen zugemacht worden"
Er sei erleichtert über den Ausgang der Bischofssynode, sagte der Theologe Manfred Lütz im Deutschlandfunk. Für die katholische Kirche als größte Religionsgemeinschaft mit 1,2 Milliarden Menschen sei die Einheit ein hohes Gut, betonte Lütz. Im Moment würden im Irak und Syrien wieder Christen gekreuzigt. Vor diesem Hintergrund wäre ein Auseinanderbrechen ein falsches Signal gewesen.
"Die Revolte gegen den Papst, die sich manche erhofft haben, hat es nicht gegeben", so der Theologe. Vielmehr sei die Synode der von Franziskus vorgegebenen Linie gefolgt, wonach die katholische Kirche ihre Grundsätze wahren, aber auf persönliche Einzelschicksale eingehen müsse. "Dem Papst sind keine Türen zugemacht worden, man hat ihm nichts verboten", meinte Lütz. Durch ihre vagen Formulierungen hätten die Bischöfe den Papst aufgefordert, selbst eine konkrete Weisung zu geben.
Interview auf Deutschlandfunk >>
Der Papst soll es richten
Die katholische Kirche wandelt sich langsam. Zwar hat sich die Familiensynode auf ein Abschlussdokument geeinigt. Konkrete Lösungen für kontroverse Fragen bietet es nicht. Nun hat der Papst das letzte Wort.
Südwest Presse >>
Franziskus nimmt die katholische Vielfalt ernst
Das Ergebnis der Bischofssynode über Ehe und Familie lässt Papst Franziskus freie Hand. Er wird nicht zögern.
Kommentar von Josef Bruckmoser in den Salzburge Nachrichten >>
Dienstag, 29. September 2015
Umfrage zu den Reformvorschläge der Laieninitiative: Die Kirche von morgen
Die Kirche von morgen
Was ein Reformkonzil beschließen muss, um den Niedergang abzuwenden
Dokument der Reformbewegung Laieninitiative vom September 2015
Die tiefgreifende Krise der Katholischen Kirche hat ihre Ursache nicht in einem allgemeinen
„Glaubensverlust“ sondern darin, dass Lehre und System der Kirche zu wesentlichen Teilen überholt und Menschen unserer Zeit nicht zumutbar sind. Die Kirchenleitung hat im Lauf der Geschichte wesentliche Fehler begangen und ist gravierenden Irrtümern erlegen. Als Folge sind ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre Autorität heute schwer beeinträchtigt. Vor allem hat sie das Einhalten ihrer Vorschriften in den Vordergrund gestellt und dabei die Lehre Jesu nicht getreu umgesetzt sowie den Menschen vermittelt. Die problemreiche Entwicklung unserer Gesellschaft würde aber eine Wiederbesinnung auf die christlichen Grundwerte benötigen.
Die Zukunft der Kirche ist bedroht, was rasches Handeln erfordert. Es erscheint nach den kaum wirksamen Bemühungen vieler weltweit tätiger Reformbewegungen angebracht, nicht nur zu kritisieren und zu mahnen,sondern auch auf umfassende und sehr konkrete Weise darzustellen, wie das System Kirche zukunftsfähig gemacht werden kann. Dabei ist ganz wesentlich, dass eine Kirchenverfassung geschaffen wird. Dadurch würden die bisher autoritären und weltfremden Entscheidungsvorgänge durch solche ersetzt, die den Anforderungen unserer Zeit entsprechen.
Kurzfassung des Dokuments „Die Kirche von Morgen“ als PDF (3 Seiten)
Langfassung des Dokuments „Die Kirche von Morgen“ als PDF (32 Seiten)
Umfrage zu den Reformvorschlägen der Laieninitiative >>
Was ein Reformkonzil beschließen muss, um den Niedergang abzuwenden
Dokument der Reformbewegung Laieninitiative vom September 2015
Die tiefgreifende Krise der Katholischen Kirche hat ihre Ursache nicht in einem allgemeinen
„Glaubensverlust“ sondern darin, dass Lehre und System der Kirche zu wesentlichen Teilen überholt und Menschen unserer Zeit nicht zumutbar sind. Die Kirchenleitung hat im Lauf der Geschichte wesentliche Fehler begangen und ist gravierenden Irrtümern erlegen. Als Folge sind ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre Autorität heute schwer beeinträchtigt. Vor allem hat sie das Einhalten ihrer Vorschriften in den Vordergrund gestellt und dabei die Lehre Jesu nicht getreu umgesetzt sowie den Menschen vermittelt. Die problemreiche Entwicklung unserer Gesellschaft würde aber eine Wiederbesinnung auf die christlichen Grundwerte benötigen.
Die Zukunft der Kirche ist bedroht, was rasches Handeln erfordert. Es erscheint nach den kaum wirksamen Bemühungen vieler weltweit tätiger Reformbewegungen angebracht, nicht nur zu kritisieren und zu mahnen,sondern auch auf umfassende und sehr konkrete Weise darzustellen, wie das System Kirche zukunftsfähig gemacht werden kann. Dabei ist ganz wesentlich, dass eine Kirchenverfassung geschaffen wird. Dadurch würden die bisher autoritären und weltfremden Entscheidungsvorgänge durch solche ersetzt, die den Anforderungen unserer Zeit entsprechen.
Kurzfassung des Dokuments „Die Kirche von Morgen“ als PDF (3 Seiten)
Langfassung des Dokuments „Die Kirche von Morgen“ als PDF (32 Seiten)
Umfrage zu den Reformvorschlägen der Laieninitiative >>
Mittwoch, 11. März 2015
LI: Kirchenbeitrag überholt - Finanzministerium prüft Alternative - Volksbegehren möglich
Medienaussendung der Laieninitiative vom 10. März 2015
Die kirchliche Reformbewegung Laieninitiative hält das aus der Nazizeit stammende Kirchenbeitragssystem für überholt. Keineswegs geht es ihr darum, den Kirchen benötigte Mittel zu entziehen, sondern ein faires und verträgliches Modell zu finden. Als Beispiel dafür bietet sich Italien an: Jeder kann dort darüber entscheiden, ob ein zu widmender Teil seiner Steuerleistung einer Religionsgemeinschaft oder staatlichen Einrichtungen für andere kulturelle Zwecke zufließt.
Es wäre anzustreben und erscheint durchaus möglich, eine solche Systemumstellung derart vorzunehmen, dass weder der Einzelne – ob Kirchenmitglied oder nicht – einen Nachteil erleidet, noch der Staat oder die Kirchen selbst. „Keine neue Steuer“ gilt auch hier; es geht vielmehr um eine sinnvolle Neuordnung bzw. „Umleitung“ beträchtlicher öffentlicher Geldflüsse!
Die Vorteile liegen auf der Hand: An die Stelle einer Beitragspflicht tritt für alle Bürger die Möglichkeit einer Widmung entweder an den Staat für definierte Kulturzwecke oder für eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Gleichzeitig könnte damit ein weiteres wichtiges Problem endlich beseitigt werden. Der Republik obliegt nach dem heutigen System die Eintreibung von ausständigen Kirchenbeiträgen. Dagegen bestehen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der garantierten Religionsfreiheit.
Schelling veranlasst Prüfung
Die Laieninitiative hat diesen Vorschlag Finanzminister Schelling unterbreitet, der die vorgebrachten Argumente „intensiv prüfen“ lässt und sie als „möglichen Impulsgeber für die laufenden Fachgespräche“ ansieht.
Tatsächlich erschiene es zweckmäßig, in die geplante Steuerreform auch ein solches Vorhaben einzubeziehen. Es stünde als „kostenneutral“ mit dem vorrangigen Entlastungsziel nur in einem indirekten Zusammenhang, hätte aber andere positive Auswirkungen. Dabei wird nicht übersehen, dass eine Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften gesucht werden müsste, bei der Katholischen Kirche betreffend eine Ergänzung zum Vermögensvertrag mit den Hl. Stuhl 1960. Da die Steuerreform erst im kommenden Jahr wirksam werden soll, bestünde dafür aber ausrei-chend Gelegenheit.
Kohlmaier: Vorteile für die Kirche / Religionsgemeinschaften
Der Vorsitzende der Laieninitiative und ehemalige Volksanwalt Herbert Kohlmaier ist davon überzeugt, dass das angestrebte Modell zumindest auf lange Sicht für die Kirchen Vorteile brächte, aber ebenso für die heute immer bedeutender werdenden anderen Glaubensgemeinschaften. Staat und Kirchen müssten dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die religiöse Landschaft seit Beginn der Zweiten Republik stark verändert habe und vielfältiger geworden sei.
Die Bereitschaft zur Bindung an eine bestimmte Religion sei zwar geringer geworden, aber die Menschen würden sehr wohl den Wert von kirchlichen Einrichtungen etwa karitativer, pflegender und erzieherischer Art anerkennen. Nach Kohlmaiers Auffassung werde der einklagbare und mittels Exekution eintreibbare Kirchenbeitrag oft als Ärgernis empfunden und zum Grund des Austritts, insbesondere bei jungen Menschen in der schwierigen Phase am Beginn ihrer Berufslaufbahn. „Außerdem wäre für jene, die sich religiös nicht zugehörig fühlen, die Möglichkeit, kulturelle und wissenschaftlicher Einrichtungen zu bedenken, sicher attraktiv“.
Volksbegehren „in Reserve“
Die Laieninitiative beabsichtigt für den Fall, dass die Regierungsparteien einer Neuordnung der Finanzierung von Glaubensgemeinschaften nicht näher treten wollen, ein Volksbegehren zu initiieren. Sie ist davon überzeugt, dass dieses eine große Unterstützung fände, die nicht ignoriert werden könnte.
Nach Auffassung der Reformbewegung darf sich die Regierung nicht immer nur auf das Betonen eines „guten Verhältnisses“ zu den Religionen und insbesondere den Kirchen beschränken. Sie ist auch gefordert, ihren Beitrag zu geordnete Beziehungen zwischen diesen und dem Staat und zu deren breiten Akzeptanz leisten.
Qualifizierte wissenschaftliche Begleitung
Der Grazer Universitätsprofessor Dr. Rudolf K. Höfer engagiert sich bereits seit Längerem auf diesem Gebiet, er ist Herausgeber des Bandes „Kirchenfinanzierung in Europa – Modelle und Trends“ (Tyrolia 2014). Er unterstützt die Bestrebungen der Laieninitiative und wirkte schon maßgeblich an der Studientagung aller Reformbewegungen mit, die im November 21012 unter dem Thema „Wer zahlt, muss mitbestimmen können - Kirchliche Finanzhoheit im Rechtsstaat“ stattfand (vgl. http://www.laieninitiative.at/media/documents/zahlen_mitbestimmen.pdf ).
Er erklärt zu den aktuellen Bestrebungen:
„Die Umstellung der Finanzierung der Religionsgemeinschaften brächte ein dreifaches Win-Win-Ergebnis für den Staat, die Bürger und die Religionsgemeinschaften.
Der Staat hätte durch mögliche Strukturreformen keine Mehrkosten, sondern nach dem Wegfall des absetzbaren Kirchenbeitrages stünden ihm zusätzlich verfügbare Mittel zur Verfügung, ebenso den Bürgern, was zu einem erhöhten Steuereinnahmen führen würde. Gleichzeitig würde diesen eine demokratische Mitwirkung bei der Steuerwidmung eingeräumt.
Die anerkannten Religionsgemeinschaften wären im Blick auf die mögliche Finanzierung prinzipiell gleich gestellt. Die Akzeptanz der Religionsgemeinschaften würde enorm zunehmen. Der Zusammenhalt und das Engagement für die Gesellschaft würden einen positiven Impuls bekommen. Heute ist ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte und Religionsgemeinschaften ein Gebot der Stunde und bereits vielfach stark im Bewusstsein verankert.“
_________________
Kontakt: Dr. Herbert Kohlmaier, Tel. (+43 1) 888 31 46, kohli@aon.at
Em. Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck, Tel. (+43 1) 470 63 04, heribert.koeck@gmx.at
Univ. Prof. Dr. Rudolf K. Höfer, (+43 1) 316 380 31 98, rudolf.hoefer@uni-graz.at
Kirchensteuer und freie Entscheidung
Statt einer Zwangssteuer aus der NS-Zeit wäre freie Steuerwidmung gefragt
Kommentar von Rudolf Höfer im Standard vom 25. Jänner 2015 >>
Kirchenbeitrag überholt
Finanzministerium prüft Alternative – ein geplantes Volksbegehren
Die kirchliche Reformbewegung Laieninitiative hält das aus der Nazizeit stammende Kirchenbeitragssystem für überholt. Keineswegs geht es ihr darum, den Kirchen benötigte Mittel zu entziehen, sondern ein faires und verträgliches Modell zu finden. Als Beispiel dafür bietet sich Italien an: Jeder kann dort darüber entscheiden, ob ein zu widmender Teil seiner Steuerleistung einer Religionsgemeinschaft oder staatlichen Einrichtungen für andere kulturelle Zwecke zufließt.
Es wäre anzustreben und erscheint durchaus möglich, eine solche Systemumstellung derart vorzunehmen, dass weder der Einzelne – ob Kirchenmitglied oder nicht – einen Nachteil erleidet, noch der Staat oder die Kirchen selbst. „Keine neue Steuer“ gilt auch hier; es geht vielmehr um eine sinnvolle Neuordnung bzw. „Umleitung“ beträchtlicher öffentlicher Geldflüsse!
Die Vorteile liegen auf der Hand: An die Stelle einer Beitragspflicht tritt für alle Bürger die Möglichkeit einer Widmung entweder an den Staat für definierte Kulturzwecke oder für eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Gleichzeitig könnte damit ein weiteres wichtiges Problem endlich beseitigt werden. Der Republik obliegt nach dem heutigen System die Eintreibung von ausständigen Kirchenbeiträgen. Dagegen bestehen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der garantierten Religionsfreiheit.
Schelling veranlasst Prüfung
Die Laieninitiative hat diesen Vorschlag Finanzminister Schelling unterbreitet, der die vorgebrachten Argumente „intensiv prüfen“ lässt und sie als „möglichen Impulsgeber für die laufenden Fachgespräche“ ansieht.
Tatsächlich erschiene es zweckmäßig, in die geplante Steuerreform auch ein solches Vorhaben einzubeziehen. Es stünde als „kostenneutral“ mit dem vorrangigen Entlastungsziel nur in einem indirekten Zusammenhang, hätte aber andere positive Auswirkungen. Dabei wird nicht übersehen, dass eine Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften gesucht werden müsste, bei der Katholischen Kirche betreffend eine Ergänzung zum Vermögensvertrag mit den Hl. Stuhl 1960. Da die Steuerreform erst im kommenden Jahr wirksam werden soll, bestünde dafür aber ausrei-chend Gelegenheit.
Kohlmaier: Vorteile für die Kirche / Religionsgemeinschaften
Der Vorsitzende der Laieninitiative und ehemalige Volksanwalt Herbert Kohlmaier ist davon überzeugt, dass das angestrebte Modell zumindest auf lange Sicht für die Kirchen Vorteile brächte, aber ebenso für die heute immer bedeutender werdenden anderen Glaubensgemeinschaften. Staat und Kirchen müssten dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die religiöse Landschaft seit Beginn der Zweiten Republik stark verändert habe und vielfältiger geworden sei.
Die Bereitschaft zur Bindung an eine bestimmte Religion sei zwar geringer geworden, aber die Menschen würden sehr wohl den Wert von kirchlichen Einrichtungen etwa karitativer, pflegender und erzieherischer Art anerkennen. Nach Kohlmaiers Auffassung werde der einklagbare und mittels Exekution eintreibbare Kirchenbeitrag oft als Ärgernis empfunden und zum Grund des Austritts, insbesondere bei jungen Menschen in der schwierigen Phase am Beginn ihrer Berufslaufbahn. „Außerdem wäre für jene, die sich religiös nicht zugehörig fühlen, die Möglichkeit, kulturelle und wissenschaftlicher Einrichtungen zu bedenken, sicher attraktiv“.
Volksbegehren „in Reserve“
Die Laieninitiative beabsichtigt für den Fall, dass die Regierungsparteien einer Neuordnung der Finanzierung von Glaubensgemeinschaften nicht näher treten wollen, ein Volksbegehren zu initiieren. Sie ist davon überzeugt, dass dieses eine große Unterstützung fände, die nicht ignoriert werden könnte.
Nach Auffassung der Reformbewegung darf sich die Regierung nicht immer nur auf das Betonen eines „guten Verhältnisses“ zu den Religionen und insbesondere den Kirchen beschränken. Sie ist auch gefordert, ihren Beitrag zu geordnete Beziehungen zwischen diesen und dem Staat und zu deren breiten Akzeptanz leisten.
Qualifizierte wissenschaftliche Begleitung
Der Grazer Universitätsprofessor Dr. Rudolf K. Höfer engagiert sich bereits seit Längerem auf diesem Gebiet, er ist Herausgeber des Bandes „Kirchenfinanzierung in Europa – Modelle und Trends“ (Tyrolia 2014). Er unterstützt die Bestrebungen der Laieninitiative und wirkte schon maßgeblich an der Studientagung aller Reformbewegungen mit, die im November 21012 unter dem Thema „Wer zahlt, muss mitbestimmen können - Kirchliche Finanzhoheit im Rechtsstaat“ stattfand (vgl. http://www.laieninitiative.at/media/documents/zahlen_mitbestimmen.pdf ).
Er erklärt zu den aktuellen Bestrebungen:
„Die Umstellung der Finanzierung der Religionsgemeinschaften brächte ein dreifaches Win-Win-Ergebnis für den Staat, die Bürger und die Religionsgemeinschaften.
Der Staat hätte durch mögliche Strukturreformen keine Mehrkosten, sondern nach dem Wegfall des absetzbaren Kirchenbeitrages stünden ihm zusätzlich verfügbare Mittel zur Verfügung, ebenso den Bürgern, was zu einem erhöhten Steuereinnahmen führen würde. Gleichzeitig würde diesen eine demokratische Mitwirkung bei der Steuerwidmung eingeräumt.
Die anerkannten Religionsgemeinschaften wären im Blick auf die mögliche Finanzierung prinzipiell gleich gestellt. Die Akzeptanz der Religionsgemeinschaften würde enorm zunehmen. Der Zusammenhalt und das Engagement für die Gesellschaft würden einen positiven Impuls bekommen. Heute ist ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte und Religionsgemeinschaften ein Gebot der Stunde und bereits vielfach stark im Bewusstsein verankert.“
_________________
Kontakt: Dr. Herbert Kohlmaier, Tel. (+43 1) 888 31 46, kohli@aon.at
Em. Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck, Tel. (+43 1) 470 63 04, heribert.koeck@gmx.at
Univ. Prof. Dr. Rudolf K. Höfer, (+43 1) 316 380 31 98, rudolf.hoefer@uni-graz.at
Kirchensteuer und freie Entscheidung
Statt einer Zwangssteuer aus der NS-Zeit wäre freie Steuerwidmung gefragt
Kommentar von Rudolf Höfer im Standard vom 25. Jänner 2015 >>
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Freitag, 20. Februar 2015
Familiensynode: Stellungnahme der Laieninitiative
19. Feber 2015
An den HerrnVorsitzenden der österr. Bischofskonferenz
Erzbischof Dr. Christoph Schönborn
Sehr geehrter Herr Kardinal,
dem Wunsch entsprechend, auch von Initiativen und Gruppen Stellungnahmen abzugeben, beehren wir uns, Ihnen die folgende
Stellungnahme der Reformbewegung Laieninitiative
zu den Fragen in Vorbereitung der Familiensynode
zu übermitteln:
Wir bedauern, dass offenbar den Ergebnissen der ersten weltweiten Befragung nicht jene Bedeutung beigemessen wurde, die ihnen aufgrund ihrer Eindeutigkeit zukäme. Hat sich doch gezeigt, dass die Inhalte der kirchlichen Regelungen zum Gesamtkomplex der Geschlechtlichkeit und insbesondere der Ehe und Familie vom weitaus überwiegenden Teil der Katholiken und Katholikinnen nicht befolgt werden.
Es wurde damit bestätigt, was insbesondere in unserer Gesellschaft ganz offensichtlich ist: Die Kirche wird nicht mehr als maßgebliche Autorität in diesen Bereichen angesehen. Die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich ganz wesentlich geändert. Das Verhalten der Einzelnen wird von persönlichen Umständen und von subjektiven Entscheidungen geprägt, die als in hohem Maße frei erkannt werden. Dazu kommt die verbreitete Meinung, dass zölibatär lebende Männer nicht dazu berufen und auch nicht in der Lage sind, auf diesem Gebiet realitätsbezogene und lebensnahe Entscheidungen zu treffen.
Offenbar ist man sich nicht ausreichend bewusst, dass den Beratungsergebnissen der Synode droht, in einem weitgehend abstrakten und theoretischen Bereich zu verbleiben. Nur jene Impulse können als sinnvoll betrachtet werden, die dazu dienen, den Menschen das christliche Ideal auf eine zeitgemäße Weise nahezubringen. Da dieses sehr oft nicht mehr als maßgeblich angesehen oder trotz Bemühen verfehlt wird, muss Seelsorge aber vor allem auf diesen Umstand Rücksicht nehmen!
Es sollte auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass in der Frage sicherer Empfängnisverhütung Lehre und Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Keinesfalls dürfte die bisherige Beurteilung einer nach Scheidung eingegangenen Zweitehe als permanente Sünde aufrecht erhalten bleiben. Es wird für das Endergebnis der Synode ganz wesentlich sein, ob die Kirchenleitung wirklich dabei bleiben will, einen großen Teil der Bevölkerung vor diese abwertende und die Heilsmitteln verweigernde Situation zu stellen! Es gibt mehrere Ansätze, diesem Problem beizukommen, etwa die Praxis der Ostkirchen, sie brauchen hier nicht dargelegt zu werden.
In diesem Zusammenhang warnen wir eindringlich vor der Absicht, statt substanzieller Änderungen beim Umgang mit Wiederverheirateten die Ehenichtigkeitsverfahren als Lösung anzubieten. Die großen Bedenken, die hier vorzubringen sind, können dem beiliegenden Text zu diesem Thema entnommen werden („Gedanken zu Glaube und Zeit“ Nr. 140).
Es ist für uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein Unterbleiben von wesentlichen Änderungen auf größte Enttäuschung stoßen würde. Das bewundernswerte Vorgehen von Papst Franziskus hat eine große Erwartungshaltung hervorgerufen, sollten keine Änderungen eintreten, würde dies einen schweren Rückschlag bedeuten. Wir, die wir uns für eine zukunftsfähige Kirche einsetzen, hoffen sehr, dass eine solche Situation keinesfalls eintritt!
Wir nehmen an, dass unseren Bischöfen der Ernst der Situation ebenso bewusst ist, wie die große Verantwortung für die Akzeptanz unserer Kirche heute, die sie in der Synode wahrzunehmen haben.
Wir empfehlen uns, sehr geehrter Herr Kardinal,
mit respektvollen Grüßen
Dr. Herbert Kohlmaier Hans Zirkowitsch
Vorsitzender Schriftführer
Dienstag, 3. Februar 2015
Newsletter 26 der Laieninitiative
Die Themen:
Generalversammlung des Vereins Laieninitiative /
Neuwahl des Vorstands /
Erweiterung der Website /
Rückblick auf zwei Jahre: Kalendarium einer Funktionsperiode
Newsletter 26 als PDF >>
Ein neuer Vorstand:
Vorsitz: Dr. Herbert Kohlmaier, Wien
Stellvertreter: Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck, Wien
Schriftführer: Johann Zirkowitsch, Bad Vöslau
Kassier: Mag. Hermann Bahr, Hinterbrühl
Weitere Vorstandsmitglieder:
Renate Bachinger, Eberschwang / Univ. Prof. Dr. Ulrich Jordis, Wien / Mag. Johann Mahler, Hinterbrühl / Mag. Eduard Posch, Pinkafeld / Josef Rupert Steinbacher, Kundl / Univ. Prof. Dr. Hans J. Stetter, Wien / Franz Zlanabitnig, Maria Saal.
Die Rechnungsprüfung übernehmen:
Erhard Alexitsch, Wien / Dkfm. Mag. Burkhard Klebel, Kritzendorf
In der anschließenden konstituierenden Sitzung des neuen Vorstands wurde Dr. Brigitte Hoy, Wien, zur Geschäftsführerin bestellt.
Freitag, 30. Januar 2015
Bekommen wir jetzt „echte“ Bischöfe?
Medienaussendung der Laieninitiative v. 29. 1. 2015
Prüfstein für Papst Franziskus
In Österreich wird die Besetzung neuer Diözesen akut – der Grazer Bischof Kapellari beendet seine Amtszeit nun endgültig und früher oder später muss von Rom entschieden werden, auch in den Diözesen Linz und St. Pölten. Nun sollte man das keineswegs als Routinevorgang ansehen – man denke nur an den unermesslichen Schaden, den die Ernennung Ungeeigneter gerade in Österreich für die Kirche ausgelöst hat. Der Affäre Groer folgte das Kirchenvolksbegehren.
Seit vielen Jahren wurde das Amt der Bischöfe systematisch abgewertet, sie wurden zu Statthaltern Roms degradiert. Ihre Hauptaufgabe ist anscheinend die mühsame und aussichtslose Verwaltung des Priestermangels bei fehlendem oder oft nicht qualifiziertem Nachwuchs. Als Vertreter der Gläubigen gegenüber Rom und als Anstoßgeber für eine Weiterentwicklung waren sie bisher nicht erwünscht oder konsequent behindert.
Das Kirchenvolk muss sich auf die Füße stellen!
Von Anbeginn weist die die Laieninitiative energisch auf die Notwendigkeit hin, Bischöfe im Einklang mit dem Klerus und den Vertretern der Gläubigen zu ernennen – es entspräche dies der bis in früheste Zeiten zurückreichende Tradition der Kirche und wäre gerade heutzutage eine Selbstverständlichkeit! Die Zeit ergebenen Gehorsams gegenüber der kirchlichen „Obrigkeit“ und deren Entscheidungen, auch wenn sie willkürlich getroffen werden, sind vorbei.
Die Mitglieder der Kirche haben heute die Pflicht, ihren Standpunkt deutlich zu artikulieren und darauf zu drängen, dass er respektiert wird. In unserer demokratischen Gemeinschaft darf die Kirche keine Insel längst überholter Autoritätsausübung sein. In der Diözese Linz gibt es bereits einen wohlüberlegten Prozess der Erstattung von Vorschlägen. Dies ist außerordentlich zu begrüßen und darf nicht vergeblich sein!
Auch die Regierung darf nicht abseits stehen!
Die Laieninitiative hat mehrmals darauf hingewiesen, dass nach dem geltenden Konkordat die Bundesregierung die Möglichkeit hat, Einwände „allgemein politischer Art“ gegen eine beabsichtigte Ernennung vorzubringen. Wir sind der Auffassung, dass man sich über eine demokratisch legitimierte Auswahl vergewissern und bei Ermangelung einer solchen sehr wohl die vorgesehene Bedenken äußern sollte. Dieser Standpunkt wurde bisher vom Bundeskanzler zurückgewiesen, weil man sich nicht in die „inneren Angelegenheiten“ der Kirche einmischen wolle. Damit lässt man aber die Staatsbürger als Kirchenangehörige gegenüber einer Macht außerhalb der Republik leider im Stich.
Prüfstein für Papst Franziskus
Der neue Papst will das Bischofsamt endlich wieder aufwerten, aber bisher hat das noch nicht zu neuen Wegen bei der Bischofsernennung geführt. Zwar wurde in Vorarlberg ein beliebter Priester ausgewählt, was große Zustimmung fand, aber in Salzburg wurde das Mitbestimmungsrecht des Domkapitels auf üble Weise ausgetrickst. Ähnliches ereignete sich auch in Deutschland. Noch immer sind die alten Seilschaften am Werk, denen der Papst offenbar bisher nicht auf die Schliche gekommen ist. Vernünftige Denken scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben, welches etwa in letzter Zeit Kardinal Rauber, selbst ein früherer Nuntius, der Pastoraltheologe Bucher und der Dogmatiker Tück einforderten.
Geht es doch um das vom Papst verfolgte Ziel der Aufwertung der Ortskirchen! Verändert der Papst die Kirche wirklich? Vieles hat er schon unternommen. Doch letztlich wird es darauf ankommen, ob das System, das schwere Fehler aufweist, wirklich und wirksam verändert wird. Die bevorstehenden Bischofsernennungen wird man zu Recht als Prüfstein dafür ansehen müssen
Hintergrund:
Konzilspriester führt Grazer Diözese
Nach Bischof Kapellaris Rückzug ist dessen rechte Hand Schnuderl Administrator.
Die Presse >>
Jahr des Wandels:
Heuer werden vier Bischöfe neu ernannt
In Graz-Seckau regiert nach Egon Kapellaris Rücktritt demnächst ein Administrator.
Kurier >>
Rücktritt von Diözesanbischof Egon Kapellari:
„Ruhiger“ Priester, „kein Volkstribun“
Katholisches.info >>
Steirische Kirche bald ohne Leitung
In einem Hirtenbrief verabschiedete sich Bischof Egon Kapellari von seiner Diözese und kündigte an, sich von der Spitze zurückzuziehen. Wer ihm nachfolgen wird, ist ungewiss.
Kleine Zeitung mit ausführlichen Beiträgen >>
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Montag, 26. Januar 2015
Herbert Kohlmaier wieder Vorsitzender der Laieninitiative
Medienaussendung der Laieninitiative v. 24. 1. 15
Kohlmaier wieder Vorsitzender der Laieninitiative
Bei der Generalversammlung der Reformorganisation Laieninitiative am 23. Jänner wurde Volksanwalt i. R. Dr. Herbert Kohlmaier zum Vorsitzenden gewählt. Kohlmaier war (wie Andreas Khol und Erhard Busek) Mitbegründer der LI und leitete sie bis 2011. Danach übernahmen Dr. Peter Pawlowsky und Margit Hauft diese Funktion, beendeten sie aber nun. Es wurde vorgeschlagen, dass Kohlmaier wieder die Leitung übernehmen solle, und zwar nun weitgehend unterstützt durch Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck als Stellvertreter und eine Geschäftsführerin.
Zur kommenden Arbeit der Reformorganisation erklärte Kohlmaier nach seiner Wahl:
„Die Amtsausübung von Papst Franziskus hat die krisenhafte Situation der Kirche Roms wesentlich gemildert. Er hat bisherige schwere Mängel energisch bekämpft, insbesondere einen ausufernden Klerikalismus; das bisher unterdrückte Kollegialprinzip soll wieder zum Wirken kommen. Das wirft natürlich die Frage auf, welche Aufgabe die Reformbewegung angesichts dieser Fortschritte hat.“
Franziskus macht die Reformbewegungen nicht überflüssig!
Kohlmaier betonte, dass man die Bestrebungen des Papstes mit großer Befriedigung verfolge. „Sie rechtfertigen unsere bisherige Kritik und sind Grund, wieder mehr Hoffnung zu haben. Unsere Arbeit wird aber damit keineswegs überflüssig und sie muss so geartet sein, dass sie den erkennbar gewordenen Veränderungswillen in jeder Hinsicht unterstützt.“
Kohlmaier stellte fest, dass jene tief greifende Erneuerungen im untragbar gewordenen kirchlichen System, die die Reformbewegungen seit vielen Jahren einfordern, nach wie vor ausstehen. „Die Seelsorge verkümmert angesichts des Priestermangels, aber Frauen werden nicht einmal zur Weihe als Diakon zugelassen und am Zölibat soll offenbar nicht gerüttelt werden. Es gibt noch immer keine wirksame Mitbestimmung in der Kirche, vor allem nicht bei den Bischofsernennungen!
Franziskus erwartet von den Bischöfen Vorschläge zum Einsatz auch Verheirateter bei den wichtigsten kirchlichen Feiern, doch die Besetzung der Diözesen unter seinen Vorgängern war bisher strikt konservativ ausgerichtet. Gerade die überfällig gewordene Zulassung Wiederverheirateter zu den Sakramenten zeigt, welch Widerstand im Vatikan und in Teilen der Hierarchie zu überwinden ist. Offenbar verhält man sich auch abwartend. Franziskus weiß, dass seine Wirkungsdauer begrenzt ist und er schätzt sie mit ’zwei, drei Jahren’ ein (’und dann heim ins Haus des Vaters!’). Offenbar wollen also Manche sehen, wie sein Nachfolger handelt.
Das alte obrigkeitliche Kirchenregime hat aber ausgedient. Die Kirche kann nur durch eine radikale Erneuerung weiterleben. Die Reformbewegungen müssen ihren Beitrag dazu leisten, indem sie das Kirchenvolk motivieren, sich vom Überholten zu lösen und ebenso selbständig wie kreativ im Sinne Jesu zu handeln. Wir alle haben schon bisher entscheidend zur Bildung eines zeitgemäßen Bewusstseins in der Kirche beigetragen. Trifft diese Basisarbeit mit Erneuerungswillen an der Spitze zusammen, wie er bei Franziskus erkennbar ist, besteht Hoffnung!“
Kohlmaier erklärte, er wolle wie bisher eng mit den anderen Reformorganisationen zusammenarbeiten; in Österreich sind dies vor allem die „Plattform Wir sind Kirche“, die „Pfarrerinitiative" und die „Priester ohne Amt“.
Montag, 17. November 2014
Frauen in der Kirche: Gleiche Würde - gleiche Rechte
Resolution der Katholischen Reformbewegungen am 15. November 20014
Frauen in der Kirche
Gleiche Würde – gleiche Rechte
Das Aussehen der Erde und des Himmels könnt ihr deuten.
Warum könnt ihr die Zeichen der Zeit nicht deuten? (Lk 12, 56)
Warum könnt ihr die Zeichen der Zeit nicht deuten? (Lk 12, 56)
Die ungelösten Fragen nach der Stellung, der Würde und den Rechten der Frauen in der Kirche berühren zentrale Themen der Glaubwürdigkeit der Kirche.
In manchen Regionen der Erde hat Frauenverachtung furchtbare Folgen. Da kann die katholische Kirche nicht ohne Glaubwürdigkeitsverlust an der Diskriminierung der Frauen festhalten.
Gleiche Rechte für Männer und Frauen in der Kirche einzufordern, bedeutet keine Anpassung an einen beliebigen Zeitgeist. Vielmehr haben sich die Texte der Frohbotschaft den damals herrschenden patriarchalischen Verhältnissen angepasst, obwohl gerade die Schöpfungstexte einen gleichrangigen Entwurf vom Menschen als Frau und Mann zeigen. Die Kirchenleitung muss die „Zeichen der Zeit“ wahrnehmen und ihr Menschen- und Geschlechterverständnis gründlich überdenken, will sie nicht in eine hoffnungslose Situation geraten.
Daher darf auch die Priesterweihe für Frauen kein Tabu bleiben. In die Prüfung der Berufung zum Priesteramt müssen endlich auch Frauen einbezogen werden. Alle Erfahrungen der seelsorglichen Wirklichkeit belegen, dass die römische Kirche schon heute und erst recht in Zukunft Frauen in allen kirchlichen Ämtern braucht.
Der Ausschluss der Frauen von der Priesterweihe ist eine Diskriminierung, die man nicht Jesus mit dem Argument in die Schuhe schieben kann, er habe dazu keine Vollmacht erteilt. Schon auf aufgrund des natürlichen göttlichen Rechts ist jede Diskriminierung unzulässig; um sie abzustellen, bedarf es keiner besonderen Vollmacht.
Pressebericht
Frauen in der Kirche /Gleiche Würde – gleiche Rechte!
Studientag im Bildungshaus St. Hippolyt, St. Pölten, 15. November 2014
Protest und Ermutigung
Gleiche Würde wird den Frauen auch in der römisch-katholischen Kirche schon zugestanden, gleiche Recht werden ihnen aber immer noch verweigert. Die „Laieninitiative“, gemeinsam mit den anderen Reformbewegungen, richtete im Bildungshaus St. Hippolyt (St. Pölten) einen Studientag aus, der sich mit Ursachen und Folgen kirchlicher Frauendiskriminierung beschäftigte. Mit 130 TeilnehmerInnen war die Tagung ein bemerkenswerter Erfolg.
Ist die Bibel schuld?
Während der Papst eine „vertiefte Theologie der Frauen“ fordert, wird in Rom übersehen, dass es diese schon längst gibt. Die Grazer Alttestamentlerin Univ.- Prof. Dr. Irmtraud Fischer zeigte, dass die Bibel für Frauendiskriminierung nicht in Anspruch genommen werden kann, obwohl sie in einer patriarchalischen Gesellschaft entstanden ist. Die Schöpfungstexte stellen Frau und Mann als ebenbürtig dar; das wird allerdings durch tendenziöse Bibelübersetzungen verschleiert.
Behutsamkeit statt Ungeduld
Ein persönliches Bekenntnis legte der oberste Benediktiner Österreichs, Abtpräses Mag. Christian Haidinger ab: Seine Erfahrung lehrte ihn, dass Frauen durchaus zum Priesteramt berufen sind. Er ist überzeugt, dass alle Ämter in der Kirche schließlich auch Frauen offenstehen werden, aber er verwahrte sich dagegen, dass Frauen zur Selbsthilfe greifen und schon jetzt Eucharistiefeiern leiten. Haidinger trat für ein behutsames Vorgehen ein und machte darauf aufmerksam, dass Frauenweihe in der römischen Kirche zu einem Bruch mit den Kirchen der Orthodoxie führen würde.
Eine Frage der Menschenrechte
Aktuelle Meinungsforschungen ergeben, dass der Hype des Feminismus längst vorbei ist und damit auch der Druck von außen auf Veränderungen in der Kirche geringer geworden ist. Dr. Petra Steinmair-Pösel, Habilitantin an der Wiener Theologischen Fakultät, folgerte daraus: Umso wichtiger ist die Einsicht, dass es sich bei der Forderung nach gleichen Rechten für Frauen um keine Anpassung an den Zeitgeist handelt, sondern um eine Forderung der Menschenrechte, für die die Kirche nach außen gern ein tritt, während sie diese im Inneren nicht gelten lässt.
Eine klare Resolution
Die Tagung wurde durch knappe Erfahrungsberichte von Theologinnen und einer Ordensfrau angereichert und mit einer allein von Frauen gestalteten Wortgottesfeier abgeschlossen. Die Jahrzehnte lange Unzufriedenheit mit der Stagnation in der Kirche drückte sich schließlich in einer sehr deutlichen Resolution aus, die von den TeilnehmerInnen unterschrieben wurde (siehe Beilage). Während Statements und Diskussionen auch immer wieder ein härteres Vorgehen der Frauen forderten, blieb doch die Einsicht vorherrschend, dass den Frauen in den letzten Jahrzenten viele neuen Möglichkeiten zugewachsen sind. Die Ermutigung, alles Gegebene zu nutzen, würde auch die Gleichberechtigung weiter vorantreiben.
Haidinger: Beim Nein zu Frauen-Priesteramt wird es nicht bleiben
Beitrag auf Kathpress >>
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Donnerstag, 20. März 2014
Newsletter 21 der Laieninitiative
Die Themen:
Einladung in den Verein / Herbsttagung 2014: Frauen in der Kirche / Neu: Dokumentation Krankensalbung / Umfrage der Reformbewegungen: Offenlegung? / Regierung und Parlament zu den Bischofsernennungen / Dank an Kardinal Kasper / Buch zum Thema Kirchenfinanzierung / Bitte um Unterstützung
Newsletter 21 >>
Laieninitiative >>
Mittwoch, 5. März 2014
Die LAIENINITIATIVE dankt Kardinal Kasper
Die LAIENINITIATIVE dankt dem Kardinal und erinnert daran, dass der Wiener Kardinal König schon vor einem halben Jahrhundert vorgeschlagen hat, sich in der Frage von Scheidung und neuer Heirat an der Praxis der Ostkirche zu orientieren. Seither empfangen in manchen österreichischen Diözesen nach einem verantwortlichen Gespräch mit dem Seelsorger auch viele, die in zweiter Ehe leben, die Sakramente.
Es zählt zu den seit Jahren immer wieder erhobenen Forderungen der LAIENINITIATIVE und der anderen Reformbewegungen, dass die Kirche den unbarmherzigen Umgang mit Menschen beenden muss, deren Ehe gescheitert ist. Überdies ist es dringend notwendig, die Kluft zwischen der Praxis in vielen Ortskirchen und der bisherigen Haltung des Lehramts zu überwinden.
Mittwoch, 12. Februar 2014
Laieninitiative befasst Parlament mit Bischofsernennungen
Wen vertreten die Bischöfe?
Die Ernennung von Bischöfen der römisch-katholischen Kirche ist nicht zur Gänze eine autonome innerkirchliche Angelegenheit. Nicht umsonst sieht das Konkordat vor, dass die Regierung Einwände gegen eine geplante Ernennung vorbringen kann. Die Tatsache, dass der Vatikan die Ernennung von Bischöfen ganz an sich gezogen hat, bedeutet, dass österreichische Staatsbürger in für unser Land wichtige öffentliche Positionen von einer ausländischen Instanz befördert werden, wobei ihnen von dieser eine absolute Gehorsamspflicht auferlegt wird. Es kann der Regierung nicht gleichgültig sein, wenn die Bischöfe in Verhandlungen mit dem Staat nicht die Interessen der österreichischen Katholikinnen und Katholiken, sondern jene des Vatikan zu vertreten haben.
Mitspracherecht nützen!
Die Laieninitiative versucht seit Jahren, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, dass sie als Vertragspartner des so genannten „Heiligen Stuhls“ nach dem Konkordat ein Mitspracherecht bei Bischofsernennungen hat, welches sie aber nicht ausübt. Sie hätte daher die Möglichkeit, sich zu vergewissern, ob eine für die katholische Bevölkerung verträgliche Vorgangsweise eingehalten wurde. Fehlbesetzungen haben die Kirche nicht nur in unserem Land mehrfach vor große Belastungsproben gestellt. Immer wieder herrscht Verbitterung darüber, dass vor solchen Entscheidungen die Meinungen der Seelsorger und des Kirchenvolkes weder erforscht noch berücksichtigt werden. Auch unter dem neuen Papst ist bei den bevorstehenden Besetzungen von Diözesen eine Wiederholung dieses gravierenden Missstands zu befürchten.
Die Regierung ist untätig
Die Bundesregierung hat sich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass auch die Nutzung des geltenden Konkordats einen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeuten und dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat widersprechen würde. Damit kann sich die Reformbewegung nicht abfinden und hat sich mit den beigeschlossenen Schreiben an den Nationalrat gewandt.
Hauft: Eine Grundsatzfrage von Rechtsstaat und Demokratie
Die Vorsitzende der Laieninitiative Margit Hauft erklärt dazu:
Fehlende Transparenz
„Die Religionsgemeinschaften spielen im öffentlichen Leben eine bedeutende Rolle. Sie haben von der Republik besondere Rechte und Vorteile erhalten. Wenn heute überall Transparenz und Teilnahme gefordert werden, kann davon eine so wichtige Entscheidung wie die über die Leitung von Diözesen nicht ausgenommen werden. Keinesfalls sollte da der Eindruck von Willkür entstehen.
Keine Einschränkung der kirchlichen Autonomie
Die Regierung hat die Verpflichtung, darauf zu achten, dass überall jene Regeln eingehalten werden, die inzwischen zum unverzichtbaren Standard heutiger Gemeinwesen geworden sind. Wo immer die Möglichkeit besteht, dies einzumahnen, muss es auch geschehen. Damit wird das garantierte Recht der Kirchen auf Autonomie in keiner Weise beeinträchtigt, zumal das Konkordat nur ein Recht auf Stellungnahme einräumt. Auf dessen Ausübung dürfte aber nicht einfach verzichtet werden. Wir wollen ganz bewusst mit diesem Problem die Volksvertretung befassen, deren Aufgabe es ist, Handeln oder Untätigkeit der Regierung zu beurteilen.“
Brief an die Parlamentsklubs als PDF >>
Die kirchlichen Reformbewegungen in Österreich bitten um Ihre Unterstützung:
Aktion Bischofsernennung >>
Online-Unterstützung >>
Brief an die Parlamentsklubs als PDF >>
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Montag, 16. Dezember 2013
Zwischenbilanz zur Umfrage der Reformbewegungen über Ehe und Familie
Die Laieninitiative veröffentlicht eine Zwischenbilanz (bis 12. Dezember) der Antworten auf die Online-Umfrage der Reformbewegungen zum Vatikanischen Fragebogen über Ehe und Familie.
Zugleich wird gebeten, an der Umfrage teilzunehmen bzw. Freunde und Bekannte dazu einzuladen.
Zur Zwischenbilanz >>
Die Vatikanumfrage zu Ehe, Familie und Sexualität offenbart im Erzbistum Köln eine tiefe Kluft zwischen kirchlicher Lehre und dem Leben der Katholiken. „Insgesamt wird die Lehre der Kirche als welt- und beziehungsfremd angesehen“, hieß es bei der Vorstellung der Ergebnisse am Freitag in Köln. Viele praktizierende Katholiken könnten die Ablehnung künstlicher Mittel zur Empfängnisverhütung und homosexueller Partnerschaften sowie den Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener von der Kommunion nicht nachvollziehen. Nach Worten des Leiters der Hauptabteilung Seelsorge, Martin Bosbach, handelt es sich zwar nicht um eine repräsentative Umfrage. Das Ergebnis bilde dennoch die Mehrheitsmeinung der aktiven Katholiken ab, so der Sprecher.
Radio Vatikan >>
Zugleich wird gebeten, an der Umfrage teilzunehmen bzw. Freunde und Bekannte dazu einzuladen.
Zur Zwischenbilanz >>
Umfrage-Ergebnis aus dem Erzbistum Köln:
Viele Katholiken leben nicht nach der LehreDie Vatikanumfrage zu Ehe, Familie und Sexualität offenbart im Erzbistum Köln eine tiefe Kluft zwischen kirchlicher Lehre und dem Leben der Katholiken. „Insgesamt wird die Lehre der Kirche als welt- und beziehungsfremd angesehen“, hieß es bei der Vorstellung der Ergebnisse am Freitag in Köln. Viele praktizierende Katholiken könnten die Ablehnung künstlicher Mittel zur Empfängnisverhütung und homosexueller Partnerschaften sowie den Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener von der Kommunion nicht nachvollziehen. Nach Worten des Leiters der Hauptabteilung Seelsorge, Martin Bosbach, handelt es sich zwar nicht um eine repräsentative Umfrage. Das Ergebnis bilde dennoch die Mehrheitsmeinung der aktiven Katholiken ab, so der Sprecher.
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Donnerstag, 12. Dezember 2013
Reformbewegungen: Krankensalbung nicht nur durch Priester
Die Krankenseelsorge ist ein wichtiger Dienst der Kirche und wird überwiegend von Frauen wahrgenommen. Die Begleitung der Kranken findet ihren Abschluss und Höhepunkt in der Spendung des Sakraments der Krankensalbung. Die geltenden kirchlichen Vorschriften wollen dazu zwingen, dass diese nur durch einen Priester geschehen darf.
Dagegen fordert die Salzburger Tagung die Bischöfe auf,
· die Begleitung der Kranken nicht mehr von der Krankensalbung zu trennen,
· Krankenhausseelsorger/innen mit der Spendung der Krankensalbung zu beauftragen und damit die längst geübte Praxis anzuerkennen,
· die ökumenische Zusammensetzung der Seelsorge-Teams in Krankenhäusern und damit die gemischt-konfessionelle Seelsorge zu akzeptieren.
Die Seelsorger/innen ermutigt die Salzburger Tagung
· zur Selbstermächtigung, sich in ihrem verantwortungsvollen Dienst nicht durch überholte kirchenrechtliche Vorschriften einschränken zu lassen,
· weil die Taufe jeden Christen und jede Christin ermächtigt, um Schuldvergebung zu beten und die Krankensalbung zu vollziehen;
· nicht mehr zu akzeptieren, dass nach Begleitung des/der Kranken zuletzt ein Priester geholt werden muss, den der/die Kranke sehr häufig gar nicht kennt.
Die Reformbewegungen, die die Salzburger Tagung veranstaltet haben („Laieninitiative“, Mitveranstalter: Plattform „Wir sind Kirche“, „Pfarrer-Initiative“, „Priester ohne Amt“, „Taxhamer PGR-Initiative“), werden diese Ergebnisse den Bischöfen als dringende Forderungen zukommen lassen.
Rückfragen:
Margit Hauft (Vorsitzende der Laieninitiative): margit_bert.hauft@aon, 0676 9641713
Peter Pawlowsky (Vize-Vorsitzender): peter.pawlowsky@chello.at, 0664 40376 40
„Gottes Nähe in der Krise“
Die Salzburger Tagung der katholischen Reformbewegungen vom 29. 11. 2013 über Krankenseelsorge und Krankensalbung fordert von den Bischöfen die ausdrückliche Beauftragung der Krankenseelsorger/innen zur Spendung der Krankensalbung. Damit würde eine oftmals längst geübte Praxis endlich anerkannt.
1. Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, sondern ein Sakrament des Lebens: Sie ermutigt in Zeiten der Krise, sie stärkt und heilt und lässt Lebensbrüche überwinden. Für den richtigen Vollzug ist entscheidend, was die Leidenden brauchen, nicht was das Kirchenrecht sagt. Wer leidet, sollte dabei erfahren, dass er/sie in eine Gemeinschaft des Glaubens eingebunden ist. Deshalb sind regelmäßig stattfindende gemeinsame Krankensalbungen wichtige Ereignisse im Gemeindeleben. Wo Zuwendung und Vertrauen gelingen, kann die Krankensalbung ihre Wirkung entfalten.
2. Zur Krankensalbung gehört wesentlich die Erfahrung der Sinne: Die heilsame Berührung durch das Salböl und die Handauflegung, damit die Heilsdimension spürbar wird. Die dazu notwendige „Intimität“ ist nur gewährleistet, wenn die Begleitung in der Krise und das Sakrament nicht auseinander gerissen werden. Wer begleitet, ist auch kompetent die Krankensalbung zu spenden.
3. Die Taufe ermächtigt grundsätzlich jeden Christen und jede Christin, die Salbung zu vollziehen; durch Jahrhunderte war dies in der Kirche selbstverständlich. Seelsorger/innen in Krankenhäusern erwarten Beauftragung und Unterstützung durch die Bischöfe – Verbote sind keine Hilfe. Die Beauftragung hat der Kompetenz zu folgen. Trotz immer wieder beklagtem Glaubensverlust, ist das Bedürfnis nach Ritualen in besonderen Situationen ungebrochen und darf von der Kirche nicht ohne Antwort bleiben. Die Zuziehung eines Priesters, der den/die Patient/in nicht kennt, führt zu einem magischen Missverständnis des Sakraments.
4. Die Begleitung eines Menschen in Krise oder Krankheit führt oft zu einer Lebensbeichte. Die Spendung der Krankensalbung durch Laien wird häufig mit dem Argument abgelehnt, dass wegen der damit verbundenen Sündenvergebung die priesterliche Jurisdiktion notwendig sei. Dabei wird übersehen, dass auch das Sakrament der Taufe, das ebenfalls die Vergebung der Sünden bewirkt, im Notfall sogar von jedem von der nötigen Intention geleiteten Menschen gespendet werden kann. „Bekennt einander eure Sünden, damit ihr geheiligt werdet“, sagt der Jakobusbrief (Jak 5, 16 f), denn „viel vermag das Gebet eines Gerechten.“ Das gemeinsame Gebet des/der Betroffenen mit dem/der Seelsorger/in vermittelt die Gewissheit der Vergebung gemäß der Vaterunser-Bitte: „Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“
5. Die Ökumenische Zusammensetzung der Seelsorgeteams in den Krankenhäusern erlaubt keine Trennung des Dienstes nach Konfessionen. Zwar muss offen deklariert werden, wer katholisch oder evangelisch ist. Oft verlangen gerade Patient/innen, die schon lange kirchlich distanziert sind, eine Betreuung durch die eigene Konfession und zur Krankensalbung einen Priester; solche Wünsche müssen respektiert werden. Aber immer öfter stellt sich heraus, dass nicht die Konfession, sondern persönliche Zuwendung und Vertrauen entscheidend sind. So steht es frei, die Krankensalbung in vielfältigen Formen zu vollziehen. Hier sollte das Kirchenrecht entsprechend angepasst werden, damit zwischen der Wirklichkeit und dem Recht keine Kluft entsteht.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Bischofsernennungen als Prüfstein für den neuen Papst
Presseaussendung:
In Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofsernennung in Graz ist eine neuerliche autoritäre vatikanische Entscheidung zu befürchten. Ersten Informationen zufolge, soll wieder gegen den Willen der Diözese gehandelt werden. Dazu nimmt die Laieninitiative wie folgt Stellung:
Bischofsernennungen als Prüfstein für den neuen Papst
Die bisherigen Erklärungen von Papst Franziskus über sein Verständnis des Petrusdienstes lösen allseits Hoffnungen auf eine wesentliche Verbesserung der krisenhaften Kirchensituation aus. Zweifellos muss man ihm Zeit geben, seine Vorstellungen auch durchzusetzen. Es gibt aber leider Hinweise darauf, dass diese beim vatikanischen Leitungsapparat noch nicht ernst genommen werden. Bekanntlich wurde bei der Besetzung der Diözese Salzburg das Wahlrecht des Domkapitels auf üble Weise ausgetrickst, indem auf den Dreiervorschlag neben dem offenbar gewünschten Kandidaten zwei unannehmbare gesetzt wurden. Von einer wirksamen Mitwirkung des Klerus und der Laienvertreter war keine Rede.
Der Papst hat mehrmals bekundet, dass er mehr Mitsprache des Kirchenvolkes will. In Salzburg ist jedoch von den alten konservativen Seilschaften offenbar hinter seinem Rücken das Gegenteil durchgesetzt worden. Wenn nun demnächst eine weitere Bischofsernennung in der steirischen Diözese bevorsteht, ist eine Wiederholung dieser Sabotage des päpstlichen Wollens zu befürchten. Es gibt ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass neuerlich eine Ernennung abseits der berechtigten Wünsche des Kirchenvolks geplant ist. Wenn dies gelingen sollte, wären sehr ernste und besorgniserregende Zweifel angebracht, ob dem neuen Papst der von ihm gewünschte Kurswechsel tatsächlich gelingt!
Die Bundesregierung darf die Katholiken nicht im Stich lassen!
Die Laieninitiative hat bereits wiederholt die Bundesregierung auf ihr nach dem Konkordat zustehendes Mitwirkungsrecht bei der Bischofsernennung hingewiesen, es wird jedoch nicht genutzt. Das wirft auf die demokratische Einstellung der Regierung kein gutes Licht. Sie müsste sich zumindest vergewissern, dass auch der Vertragspartner "Heiliger Stuhl" die Spielregeln eines zeitgemäßen Gemeinwesens beachtet. Das Aufoktroyieren eines den Vorstellungen bestimmter reaktionärer Kreise genügenden Kandidaten ohne Befassung der davon Betroffenen sollte keineswegs hingenommen werden!
Die Laieninitiative richtet in diesem Sinn einen neuerlichen Appell an die Bundesregierung, nicht tatenlos zuzusehen, wenn wesentliche Interessen der katholischen Bevölkerung von einer ausländischen Macht missachtet werden.
Rückfragen:
Margit Hauft (Vorsitzende der Laieninitiative): margit_bert.hauft@aon, 0676/9641713
Peter Pawlowsky (Vize-Vorsitzender): peter.pawlowsky@chello.at, 0664/4037640
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Montag, 2. Dezember 2013
Zsifkovics: „Jeder soll identifizierbar sein“
Vatikan-Umfrage: Antwort bis Jahresende
Im Umgang mit dem Fragenkatalog des Vatikans zu strittigen Familienthemen ist für die Diözesen Tempo gefragt. Im Burgenland soll die Antwort bis Ende Dezember erfolgen, so Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics. Kritik kommt von der Laien-Initiative.
Der Papst hat weltweit einen Fragenkatalog verschickt. In den insgesamt acht Fragekomplexen geht es unter anderem um den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und homosexuellen Paaren, wie aus dem in Rom präsentierten Dokument hervorgeht - mehr dazu in Kirche: Fragebogen zu „heißen Eisen“.
Im Burgenland ist die Diözese an alle Dechanten und Pfarrer herangetreten, damit sie den Fragebogen weitergegeben werden. Die Fragen sollen dann bis Ende Dezember beantwortet werden.
Seitens der Laien-Initiative war kürzlich kritisiert worden, der burgenländische Diözesanbischof wolle Antworten auf die vatikanische Umfrage nur zulassen, wenn sie mit vollem Namen gezeichnet seien. Damit seien von vornherein kritische Stellungnahmen von Pfarrern und kirchlichen Angestellten ausgeschlossen, so die Meinung der Laien.
„Jeder soll identifizierbar sein“
Dem entgegnet der Bischof, das sei in der Bischofskonferenz akkordiert worden, Antworten würden nicht gesondert gesichtet, sondern „eins zu eins“ über die Bischofskonferenz an die zuständige römische Stelle geschickt. Es sei grundsätzlich vereinbart, „dass jeder, der sich hier beteiligt, auch identifizierbar sein soll, um auch irgendwelchem Missbrauch vorzubeugen“, sagt Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics.
Dem Argument, dass manche sich leichter täten, Kritik anonym zu deponieren, würde er „sehr widersprechen“, meint der Bischof.
Burgenland.ORF.at >>
Bitte mitmachen!!
Zur Online-Umfrage der Laieninitiative >>
Der Papst hat weltweit einen Fragenkatalog verschickt. In den insgesamt acht Fragekomplexen geht es unter anderem um den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und homosexuellen Paaren, wie aus dem in Rom präsentierten Dokument hervorgeht - mehr dazu in Kirche: Fragebogen zu „heißen Eisen“.
Im Burgenland ist die Diözese an alle Dechanten und Pfarrer herangetreten, damit sie den Fragebogen weitergegeben werden. Die Fragen sollen dann bis Ende Dezember beantwortet werden.
Seitens der Laien-Initiative war kürzlich kritisiert worden, der burgenländische Diözesanbischof wolle Antworten auf die vatikanische Umfrage nur zulassen, wenn sie mit vollem Namen gezeichnet seien. Damit seien von vornherein kritische Stellungnahmen von Pfarrern und kirchlichen Angestellten ausgeschlossen, so die Meinung der Laien.
„Jeder soll identifizierbar sein“
Dem entgegnet der Bischof, das sei in der Bischofskonferenz akkordiert worden, Antworten würden nicht gesondert gesichtet, sondern „eins zu eins“ über die Bischofskonferenz an die zuständige römische Stelle geschickt. Es sei grundsätzlich vereinbart, „dass jeder, der sich hier beteiligt, auch identifizierbar sein soll, um auch irgendwelchem Missbrauch vorzubeugen“, sagt Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics.
Dem Argument, dass manche sich leichter täten, Kritik anonym zu deponieren, würde er „sehr widersprechen“, meint der Bischof.
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Freitag, 22. November 2013
Der Papst fragt – Reformbewegungen antworten
Der Papst fragt – Reformbewegungen antworten
Neuer Fragebogen online
Ab heute ist der Fragebogen der „Laieninitiative“ und der Plattform „Wir sind Kirche“ online. Die Fragen aus dem Vatikan sind in verständliche Sprache übersetzt und können mit Tastendruck beantwortet werden. Dadurch ist auch eine objektive Auswertung möglich. Die Antworten bleiben anonym, Angaben zur Person bleiben unter Verschluss. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und zugleich an die österreichischen Bischöfe und nach Rom übermittelt.
Hier geht's zum Online-Fragebogen >>
Alle Antworten bis Jahresende werden registriert und ausgewertet.
Über Ehe und Familie haben in der römischen Kirche seit Jahrhunderten unverheiratete Männer geurteilt. Nun werden endlich die Betroffenen um ihre Meinung gefragt. Die Teilnahme an der Umfrage bietet die erstmalige Chance, den Papst über die wahren Verhältnisse zu informieren, unter denen Katholiken und Katholikinnen leben.
Neuer Fragebogen online
Ab heute ist der Fragebogen der „Laieninitiative“ und der Plattform „Wir sind Kirche“ online. Die Fragen aus dem Vatikan sind in verständliche Sprache übersetzt und können mit Tastendruck beantwortet werden. Dadurch ist auch eine objektive Auswertung möglich. Die Antworten bleiben anonym, Angaben zur Person bleiben unter Verschluss. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und zugleich an die österreichischen Bischöfe und nach Rom übermittelt.
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Alle Antworten bis Jahresende werden registriert und ausgewertet.
Über Ehe und Familie haben in der römischen Kirche seit Jahrhunderten unverheiratete Männer geurteilt. Nun werden endlich die Betroffenen um ihre Meinung gefragt. Die Teilnahme an der Umfrage bietet die erstmalige Chance, den Papst über die wahren Verhältnisse zu informieren, unter denen Katholiken und Katholikinnen leben.
Für die Laieninitiative:
Dr. Peter Pawlowsky
Buchfeldgasse 9
A-1080 Wien
+43 (0)664 403 76 40
Für die Plattform „Wir sind Kirche“:
Ing. Hans Peter Hurka
Mosergasse 8/7
A-1090 Wien
+43 (0)650 315 42 00
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