Im Gespräch mit der Tiroler Tageszeitung und der Austria Presse Agentur plädierte Innsbrucks Diözesanbischof Manfred Scheuer am Mittwoch für eine Überwindung des Verbots. Allerdings setzt dies für Scheuer Verzeihung und Versöhnung der Betroffenen voraus. Von einer Generalabsolution hält Innsbrucks Oberhirte nichts.
Im Zusammenhang mit der dritten außerordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode vom 5. bis 19. Oktober in Rom, die unter dem Motto „Die pastoralen Herausforderungen im Hinblick auf die Familie im Kontext der Evangelisierung“ steht, erwartet sich Scheuer weniger konkrete Ergebnisse, aber vielmehr Impulse. Die eigentliche Synode findet dann 2015 statt. Es geht Scheuer vor allem um den Wert von Familie und Ehe unter weltweit geänderten Bedingungen und um ein Signal an jene Menschen, „deren Beziehungen zerbrochen sind“. Auch sie sollten die Möglichkeit eines Neuanfangs und einer neuen Heimat in der Kirche erhalten. Ein viel diskutiertes Thema ist dabei die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Geschiedene sind von diesem Sakrament derzeit ausgeschlossen. Eine „undifferenzierte Absolution“ dürfe es jedoch nicht geben, schließlich benötigt es Verzeihung und Versöhnung, betont der Bischof. Aber er hofft dennoch, dass die „Synode das prinzipielle Verbot der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene“ überwindet. Die Eucharistie sei keine Belohnung, aber es bestehe auch kein Recht darauf.
Die Eucharistie bezeichnet der Bischof als „sakramentale Gemeinschaft“, aus diesem Grund könne es keine undifferenzierte Zulassung zur Kommunion geben. Verletzungen würden dem entgegenstehen, „deshalb ist ein Mittun der Betroffenen notwendig“, sagt Scheuer. Im Vorfeld der Bischofssynode hat der Vatikan bekanntlich den Fragebogen zu Ehe, Familie und Homosexualität verschickt.
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