Die Reformbewegungen in der katholischen Kirche Österreichs haben in ihrer gemeinsamen Aktion „Bischofsernennung“ die Kirchenleitung dazu aufgerufen, die bevorstehenden Besetzungen von Diözesen nicht ohne Bedachtnahme auf die Wünsche der Ortskirche vorzunehmen. Ebenso wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihr im Konkordat verankertes Mitwirkungsrecht wahrzunehmen.
Diese Aktion wurde bisher von über 3.500 Personen unterstützt.
Wie zu erwarten war und dort schlechte Sitte ist, erfolgte keinerlei Reaktion seitens kirchlicher Stellen, obwohl der Nuntius und sämtliche Bischöfe informiert worden waren. Der Bundeskanzler hat hingegen mitteilen lassen, es wäre der Grundsatz der Nichteinmischung in innerkirchliche Angelegenheiten zu beachten.
Doch gilt dieser Grundsatz dann nur eingeschränkt, wenn die Bischöfe als Verhandlungspartner dem Staat gegenüber auftreten. Daher kann der Rückzug auf eine Nichteinmischung nicht einfach akzeptiert werden. Die in der Aktion federführende „Laieninitiative“ hat daher ihre Erwägungen in einem Gespräch mit Spitzenbeamten des Bundeskanzleramtes am 6. September nochmals ausführlich dargelegt. Dies wurde mit der Zusage einer neuerlichen Prüfung entgegengenommen.
Sollte keine Änderung der bisher vertretenen Auffassung der Bundesregierung erfolgen, wird sich die Reformorganisation mit ihren Argumenten an die Öffentlichkeit, vor allem die politische, wenden. Es ist aber zu hoffen, dass die dargelegte Kritik an einem bedingungslosen Akzeptieren der eindeutig tendenziösen vatikanischen Personalpolitik zumindest zu einer Sensibilisierung in dieser Angelegenheit führt.
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