Donnerstag, 27. April 2023

Weltsynode: Stimmrecht für Laien und Bischöfe "direkt und unmittelbar Unserer Macht unterstellt"

Papst lässt Frauen bei Bischofssynoden abstimmen
Mindestens 70 Laien, davon die Hälfte Frauen, sollen künftig an den Bischofssynoden im Vatikan abstimmen dürfen. Damit löst Franziskus sein Versprechen ein, diese mehr an Beratungen und Entscheidungen in der katholischen Kirche zu beteiligen.
BR24, 26.4.2023

Die Weltsynode verkommt zur Mogelpackung
Die Welt jubelt: Frauen dürfen bei der Weltsynode in Rom mitbestimmen. Doch der Vatikan wirft den Gläubigen nur einen mageren Knochen zu. Denn die Bekanntgabe der Sitzverteilung ist nichts anderes als eine Zementierung des Klerikalismus. Ein Kommentar von Annalena Müller
kath.ch, 27.4.2023


Von 80 Nichtbischöfen bei Weltsynode sollen 40 Frauen sein
Vatikan: Stimmrecht für Laien bei nächster Bischofssynode
Vatikanstadt ‐ Bei der Bischofssynode werden 80 Nichtbischöfe Stimmrecht haben. Einige hatten diesen Schritt schon länger gefordert. Das Laien-Votum ist wie das der Bischöfe bei der Synode jedoch nicht bindend – der Papst entscheidet am Ende allein.
Katholisch.de, 26.04.2023 


Kardinal Hollerich zu Wahlrecht für Laien und Synodalität als Horizont
Bei Synoden im Vatikan dürfen künftig auch Frauen und Männer mit beraten und abstimmen, auch wenn sie keine Geistlichen oder Ordensleute sind. Über diese Neuerung und das Thema Synodalität im Allgemeinen hat Vatican News mit Kardinal Jean-Claude-Hollerich, dem Generalrelator für die kommende Synode im Oktober, gesprochen.
VaticanNews, 27.4.2023


Synode zur Synodalität: Erstmals Frauenquote im Vatikan
Papst Franziskus hat bei der im Oktober anberaumten Synode zur Synodalität die Rolle von Frauen und Laien deutlich aufgewertet. Nicht nur Ordensmänner, sondern auch Schwestern werden mit Stimmrecht vertreten sein, neben weiteren 70 Mitgliedern mit Stimmrecht, die keine Bischöfe sind. 50 Prozent dieser aus den Ortskirchen vorgeschlagenen Kandidaten sollten Frauen sein. Diese und weitere Neuigkeiten für die Synode im Oktober wurden an diesem Mittwoch im Vatikan vorgestellt.
VaticanNews, 26.4.2023 


Some news for the October 2023 Assembly
This morning, Cardinal Mario Grech, Secretary General of the General Secretariat of the Synod, and Cardinal Jean-Claude Hollerich SJ, Archbishop of Luxembourg and General Rapporteur of the XVI Ordinary General Assembly of the Synod of Bishops, informed the press about the Holy Father's decision to extend participation in the Synodal Assembly to "non-bishops" (priests, deacons, consecrated men and women, laity). This choice is in continuity with the progressive appropriation of the constitutive synodal dimension of the Church and the consequent understanding of the institutions through which it is exercised.
synod.va, 26.4.2023

Übersetzung:

Einige Neuigkeiten für die Vollversammlung im Oktober 2023

Heute Morgen haben Kardinal Mario Grech, Generalsekretär des Generalsekretariats der Synode, und Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ, Erzbischof von Luxemburg und Generalberichterstatter der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode, die Presse über die Entscheidung des Heiligen Vaters informiert, die Teilnahme an der Synodenversammlung auf "Nicht-Bischöfe" (Priester, Diakone, geweihte Männer und Frauen, Laien) auszuweiten. Diese Entscheidung steht in Kontinuität mit der fortschreitenden Aneignung der konstitutiven synodalen Dimension der Kirche und dem daraus folgenden Verständnis der Institutionen, durch die sie ausgeübt wird.

Die Bischofssynode wurde von Paul VI. mit dem motu proprio Apostolica sollicitudo (15. September 1965) als "ständiger Rat der Bischöfe für die Gesamtkirche, der direkt und unmittelbar Unserer Macht unterstellt ist", eingesetzt, mit der Aufgabe, den Nachfolger Petri zu beraten und so an der Sorge für die ganze Kirche teilzuhaben. Paul VI. hat jedoch von Anfang an klargestellt, dass "diese Synode ... wie jede menschliche Institution im Laufe der Zeit noch vervollkommnet werden kann". Die Notwendigkeit einer solchen Vervollkommnung hat sich mit der fortschreitenden Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils gezeigt, insbesondere in den Beziehungen zwischen dem Volk Gottes, dem Bischofskollegium und dem Bischof von Rom.

Die apostolische Konstitution Episcopalis communio (15. September 2018), die die Bischofssynode von einem Ereignis in einen Prozess umwandelt, der in drei aufeinanderfolgenden Phasen (vorbereitend, feierlich, umsetzend) gegliedert ist, ist Teil dieses Rahmens. Die Versammlung, die wir im Oktober in Rom vorbereiten, gehört zur feierlichen Phase, in Kontinuität mit der ersten Phase, die mit der Konsultation des Gottesvolkes in den Teilkirchen und den anschließenden Phasen der kirchlichen Unterscheidung in den Bischofskonferenzen und Kontinentalversammlungen stattfand. Das Instrumentum Laboris, das die Grundlage für die Arbeit der Vollversammlung im Oktober bilden wird, ist die Frucht dieses Prozesses des Zuhörens auf allen Ebenen des Lebens der Kirche.

Dieser synodale Prozess, der vom Heiligen Vater, dem "sichtbaren Prinzip und Fundament der Einheit" der ganzen Kirche (vgl. LG 23), initiiert wurde, war möglich, weil jeder Bischof die Phase der Konsultation des Gottesvolkes eröffnet, begleitet und abgeschlossen hat. Auf diese Weise war der synodale Prozess zugleich ein Akt des ganzen Gottesvolkes und seiner Hirten als "sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Vorbild der Gesamtkirche gestaltet sind, in und aus deren Kirchen die eine und einzige katholische Kirche entsteht" (LG 23).

Unter diesem Blickwinkel ist die Entscheidung des Heiligen Vaters zu verstehen, den spezifisch bischöflichen Charakter der in Rom einberufenen Versammlung beizubehalten und gleichzeitig ihre Zusammensetzung nicht nur auf Bischöfe zu beschränken, indem eine bestimmte Anzahl von Nicht-Bischöfen als Vollmitglieder zugelassen wird.

Diese Entscheidung stärkt die Solidität des gesamten Prozesses, indem sie die lebendige Erinnerung an die Vorbereitungsphase durch die Anwesenheit einiger ihrer Protagonisten in die Versammlung einbezieht und so das Bild einer Kirche-Volk Gottes wiederherstellt, das sich auf die konstitutive Beziehung zwischen dem gemeinsamen Priestertum und dem Amtspriestertum gründet, und die zirkuläre Beziehung zwischen der prophetischen Funktion des Volkes Gottes und der Unterscheidungsfunktion der Hirten sichtbar macht. Dank einer besseren Integration in die Vorbereitungsphase konkretisiert die Versammlung die Hoffnung, dass sie "ein Ausdruck der bischöflichen Kollegialität innerhalb einer ganz und gar synodalen Kirche" sein kann (Franziskus, Ansprache zum 50. Jahrestag der Synode).

Die Anwesenheit von Nicht-Bischöfen ist also in der Rolle/Funktion der Erinnerung enthalten und nicht in der der Repräsentation. Auf diese Weise wird der spezifisch bischöfliche Charakter der Synodenversammlung nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr bestätigt. Dies zeigt sich in erster Linie am zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Bischöfen und Nicht-Bischöfen, wobei letztere weniger als 25 % der Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder ausmachen. Vor allem aber zeigt sich dies in der Art und Weise, wie die Nicht-Bischöfe ernannt werden: Sie werden nämlich nicht von irgendeinem Demos oder Coetus gewählt, dessen Vertretung sie übernehmen würden, sondern sie werden vom Heiligen Vater auf Vorschlag der Gremien ernannt, durch die die bischöfliche Kollegialität auf der Ebene der kontinentalen Gebiete verwirklicht wird, was ihre Anwesenheit in der Ausübung der pastoralen Urteilskraft begründet.

Die Versammlung wird die Gelegenheit haben, über ihre eigenen konkreten Erfahrungen nachzudenken, um Vorschläge für das weitere Vorgehen zu formulieren.

Das Ergebnis ist, dass die aktuelle Gesetzgebung zwar weiterhin auf die Apostolische Konstitution Episcopalis Communio verweist, aber einige Änderungen und Neuerungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Versammlung und die Art der Teilnehmer vorsieht.

Zusammensetzung der Vollversammlung und Wahlordnung >>

Keine Kommentare: