Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diözesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diözese Eisenstadt.
Eine kanonistische Studie unter besonderer Berücksichtigung der diözesanen Gesetzgebung
Rom, Pontificia Universita Gregoriana, 2011
Reihe: Tesi gregoriana, Serie: Diritto Canonico 88
978-88-7839-192-5
pp 272, € 23,00
pp 272, € 23,00
Die Dissertation legt ausgehend von den Beispruchsrechten in can. 127 die Charakteristika der drei Beratungsgremien dar und erbringt eine kritische Betrachtung einer diözesanen Gesetzgebung.
Quelle: Gregorian & Biblical Press
In der Einleitung steht auch unter anderem:
"Die vorliegende Arbeit möchte versuchen, eine Antwort auf die Frage nach der rechtlichen Bedeutung und Stellung dieser Gremein im CIC und in der konkreten Gesetzgebung der Diözese Eisenstadt zu geben und Stärken und Schwächen aufzuzeigen, inwiefern diese Gremein - aus rechtlichem Gesichtspunkt heraus - wirklich eine Hilfe für die Verantwortungsträger in der Kirche sein können. Gleichzeitig kann so eine inhaltliche Überfrachtung dieser Gremien mit Erwartungen in Richtung einer 'Demokratisierung der Kirche' begründet entgegengetreten werden."
Ansicht auf GOOGLE-BOOKS:
Blog-Archiv:
Neuer Kirchlicher Standesausweis ohne Gremien
1 Kommentar:
... und es gab bzw. gibt sie also doch, die Dissertation bzw. den rechtmäßigen Doktortitel, sofern nicht bei den Rigorosen etwas schief gelaufen sein sollte!
Zumindest dieses Thema dürfte im Hinblick auf seinen starken Abgang in der Vorwoche vom Tisch sein. Wem es Spaß macht, der kann ja weiter rätseln, was der Grund seines Abgangs war.
Mir macht's keinen Spaß (mehr).
Kommentar veröffentlichen