"Nicht für realistisch" hält der katholische Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst eine Rückkehr von Franz-Peter Tebartz-van Elst
auf den Limburger Bischofsstuhl. Zugleich betonte Fürst am
Mittwochabend beim Forum der "Südwest Presse" in Ulm, er wolle der
Entscheidung von Papst Franziskus nicht vorgreifen.
Tebartz-van Elst war wegen seiner Amtsführung und wegen der Kosten von
mindestens 31 Millionen Euro für den Bischofssitz auf dem Limburger
Domberg in die Kritik geraten. Seit Ende Oktober hält er sich auf
Entscheidung des Papstes außerhalb seines Bistums auf. Seit Anfang März liegt der Bischofskongregation in Rom der Prüfbericht
einer vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten
Kommission zum Finanzgebaren des Bischofs vor. Nicht zuletzt von diesem
bislang geheim gehaltenen Bericht dürfte abhängen, wie Papst Franziskus
in Sachen Tebartz-van Elst entscheidet.
Eidesstattliche Erklärung sehr problematisch
Fürst betonte, was in Limburg geschehen sei, "haben nicht die Medien
gemacht". Vieles wie etwa die falsche eidesstattliche Erklärung des
Bischofs sei sehr problematisch, das gelte aber auch für den Teil der
Berichterstattung, der Persönliches betreffe. Das durch den Fall Limburg
entstandene öffentliche Bild schadet nach Einschätzung des Bischofs
"der Glaubwürdigkeit der ganzen Kirche".
Vielleicht noch vor der Sommerpause rechnet der Bischof mit neuen arbeitsrechtlichen Regelungen
der katholischen Kirche Deutschlands zum Umgang mit wiederverheirateten
Geschiedenen. Dabei geht es in erster Linie darum, dass eine erneute
Eheschließung nicht automatisch zur Kündigung führt und dass nach einer
weiteren standesamtlichen Heirat auch die Möglichkeit besteht, einen
neuen Arbeitsplatz im Kirchendienst zu bekommen. Fürst betonte, dabei
gehe es um arbeitsrechtliche Regelungen "und nicht um einen
Glaubenssatz". An dem Punkt könne die Bischofskonferenz "auch ohne Rom
handeln".
Kein Automatismus bei Sakramentenempfang von Wiederverheirateten
In der Seelsorge vor Ort gilt für Fürst der Satz, dass "Menschen nicht
vor der Kommunionbank zurückgewiesen werden dürfen". Er plädierte für
eine barmherzige Antwort
in der Frage nach dem Umgang mit Wiederverheirateten. Einen
Automatismus für die Zulassung Betroffener zu den Sakramenten kann es
für ihn aber nicht geben. Im Unterschied zum Staat, der beim Scheitern
einer Ehe vom Zerrüttungsprinzip ausgehe, kommt die Kirche nach den
Worten des Bischofs nicht daran vorbei, "die Schuldfrage zu stellen".
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Druck auf Papst Franziskus wächst
Bischöfe fordern Entscheidung über Tebartz-van Elst
Der Untersuchungsbericht zum Skandal um den Limburger Bischofssitz liegt
im Vatikan auf dem Tisch. Aber die Entscheidung über Bischof
Tebartz-van Elst lässt weiter auf sich warten. Die Bischöfe werden
ungeduldig.
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Gänswein: Tebartz-van Elst - geht das noch?
Fünf Monate Pause hatte der Vatikan Tebartz-van Elst verordnet. Jetzt
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Mit einer Rückkehr rechnet kaum jemand.
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„Papst trifft mitten ins Herz“
Kurienerzbischof Georg Gänswein über Franziskus, Benedikt XVI. und die Frage nach Reformen
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