Mittwoch, 26. März 2014

Fall Tebartz-van Elst: "Rückkehr nicht realistisch"

"Nicht für realistisch" hält der katholische Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst eine Rückkehr von Franz-Peter Tebartz-van Elst auf den Limburger Bischofsstuhl. Zugleich betonte Fürst am Mittwochabend beim Forum der "Südwest Presse" in Ulm, er wolle der Entscheidung von Papst Franziskus nicht vorgreifen.
Tebartz-van Elst war wegen seiner Amtsführung und wegen der Kosten von mindestens 31 Millionen Euro für den Bischofssitz auf dem Limburger Domberg in die Kritik geraten. Seit Ende Oktober hält er sich auf Entscheidung des Papstes außerhalb seines Bistums auf. Seit Anfang März liegt der Bischofskongregation in Rom der Prüfbericht einer vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten Kommission zum Finanzgebaren des Bischofs vor. Nicht zuletzt von diesem bislang geheim gehaltenen Bericht dürfte abhängen, wie Papst Franziskus in Sachen Tebartz-van Elst entscheidet.

Eidesstattliche Erklärung sehr problematisch

Fürst betonte, was in Limburg geschehen sei, "haben nicht die Medien gemacht". Vieles wie etwa die falsche eidesstattliche Erklärung des Bischofs sei sehr problematisch, das gelte aber auch für den Teil der Berichterstattung, der Persönliches betreffe. Das durch den Fall Limburg entstandene öffentliche Bild schadet nach Einschätzung des Bischofs "der Glaubwürdigkeit der ganzen Kirche".

Vielleicht noch vor der Sommerpause rechnet der Bischof mit neuen arbeitsrechtlichen Regelungen der katholischen Kirche Deutschlands zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Dabei geht es in erster Linie darum, dass eine erneute Eheschließung nicht automatisch zur Kündigung führt und dass nach einer weiteren standesamtlichen Heirat auch die Möglichkeit besteht, einen neuen Arbeitsplatz im Kirchendienst zu bekommen. Fürst betonte, dabei gehe es um arbeitsrechtliche Regelungen "und nicht um einen Glaubenssatz". An dem Punkt könne die Bischofskonferenz "auch ohne Rom handeln".

Kein Automatismus bei Sakramentenempfang von Wiederverheirateten

In der Seelsorge vor Ort gilt für Fürst der Satz, dass "Menschen nicht vor der Kommunionbank zurückgewiesen werden dürfen". Er plädierte für eine barmherzige Antwort in der Frage nach dem Umgang mit Wiederverheirateten. Einen Automatismus für die Zulassung Betroffener zu den Sakramenten kann es für ihn aber nicht geben. Im Unterschied zum Staat, der beim Scheitern einer Ehe vom Zerrüttungsprinzip ausgehe, kommt die Kirche nach den Worten des Bischofs nicht daran vorbei, "die Schuldfrage zu stellen".
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