Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich hat die volle staatliche Anerkennung erhalten. Die entsprechende Verordnung wurde am Montagnachmittag im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Mit dem neuen Rechtsstatus der Freikirchen werde eine „weltweit einzigartige“ religionsrechtliche Situation geschaffen, erklärte das zuständige Kultusamt gegenüber „Kathpress“. Die „Freikirchen in Österreich“ sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.
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Freikirchen planen eigenen Religionsunterricht
Die seit Montag offiziell anerkannten
„Freikirchen in Österreich“ - der Zusammenschluss erhielt damit alle
Rechte der „Großkirchen“ - wollen ihren neuen Status nutzen, um einen
eigenen Religionsunterricht zu starten.
Über
entsprechende Pläne und bereits laufende Gespräche mit der
Kirchlich-Pädagogischen Hochschule Wien/Krems (KPH) berichtet in der
morgigen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Furche“ der Vorsitzende des
Freikirchen-Zusammenschlusses, Walter Klimt.
Für das laufende
Schuljahr suche man mit der evangelischen Kirche - „möglicherweise auch
mit der katholischen Kirche“ - nach einer raschen Übereinkunft zur
Kooperation, so Klimt. Im Laufe des kommenden Jahres wolle man dann den
eigenen Religionsunterricht entwerfen. Ziel zum Start des eigenen
Religionsunterrichtes ist das Schuljahr 2014/15.
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