Donnerstag, 29. August 2013

Freikirchen in Österreich staatlich anerkannt

Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich hat die volle staatliche Anerkennung erhalten. Die entsprechende Verordnung wurde am Montagnachmittag im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Mit dem neuen Rechtsstatus der Freikirchen werde eine „weltweit einzigartige“ religionsrechtliche Situation geschaffen, erklärte das zuständige Kultusamt gegenüber „Kathpress“. Die „Freikirchen in Österreich“ sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.
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Freikirchen planen eigenen Religionsunterricht

Die seit Montag offiziell anerkannten „Freikirchen in Österreich“ - der Zusammenschluss erhielt damit alle Rechte der „Großkirchen“ - wollen ihren neuen Status nutzen, um einen eigenen Religionsunterricht zu starten.
Über entsprechende Pläne und bereits laufende Gespräche mit der Kirchlich-Pädagogischen Hochschule Wien/Krems (KPH) berichtet in der morgigen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Furche“ der Vorsitzende des Freikirchen-Zusammenschlusses, Walter Klimt.
Für das laufende Schuljahr suche man mit der evangelischen Kirche - „möglicherweise auch mit der katholischen Kirche“ - nach einer raschen Übereinkunft zur Kooperation, so Klimt. Im Laufe des kommenden Jahres wolle man dann den eigenen Religionsunterricht entwerfen. Ziel zum Start des eigenen Religionsunterrichtes ist das Schuljahr 2014/15.
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