Montag, 15. Juni 2020

Wenn der Chef fehlt - und nicht abgeht...


Die Ex-PGR der Dompfarre Eisenstadt zeigen mit einem Facebook-Auftritt, wie sie unter den dialoglosen Zuständen in der Diözese Eisenstadt leiden. Und wofür sie sich weiterhin einsetzen:

"Pfarrleben und Seelsorge brauchen Rahmenbedingungen, die ein fruchtbares und offenes Miteinander ohne Furcht vor negativen Konsequenzen möglich machen. Dafür setzen wir uns ein."
 
Interessante Leserbriefe, Stellungnahmen und Informationen rund um die Absetzung von P. Erich auf Facebook von Ex-PGR Dompfarre Eisenstadt >>

Beitrag von DI Prof. Otto Prieler am 11. Juni:
Statt Fronleichnamsprozession im Bunker untergetaucht?


Beitrag von Hans Peter Prattinger am 11. Juni:
Fronleichnamsfest in Eisenstadt ohne Bischof.
In den letzten Wochen häufen sich die kurzfristigen Absagen von geplanten Messfeiern durch unseren Bischof (Orgelweihe im Dom, Messe in Jennersdorf, Verabschiedung und Neuinstallierung des Dom- und Stadtpfarrers, Fronleichnam in Eisenstadt)
Ist Diözesanbischof Ägidius Zifkovics in den letzten Wochen seinen Verpflichtungen als Diözesanbischof nachgekommen?
Can. 388 — § 1. Nach der Besitzergreifung von der Diözese muß der Diözesanbischof an den einzelnen Sonntagen und an den anderen in seinem Gebiet gebotenen Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk applizieren.
§ 2. An den in § 1 genannten Tagen muß der Bischof die Messe für das Volk persönlich feiern und applizieren, wenn er aber rechtmäßig verhindert ist, diese Messe zu feiern, hat er an diesen Tagen durch einen anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.
§ 3. Ein Bischof, dem außer der eigenen Diözese andere Diözesen, auch unter dem Titel der Verwaltung, anvertraut sind, genügt der Verpflichtung durch die Applikation einer einzigen Messe für das ganze ihm anvertraute Volk.
§ 4. Wenn ein Bischof der in den §§ 1—3 genannten Verpflichtung nicht nachgekommen ist, hat er so bald wie möglich so viele Messen für das Volk zu applizieren, wie er unterlassen hat.
Can. 389 — Er soll häufig in der Kathedralkirche oder in einer anderen Kirche seiner Diözese der Feier der heiligsten Eucharistie vorstehen, besonders an den gebotenen Feiertagen und bei anderen feierlichen Anlässen.
Can. 395 — § 1. Der Diözesanbischof ist, auch wenn er einen Koadjutor oder Auxiliarbischof hat, zur persönlichen Residenz in der Diözese verpflichtet.
§ 3. An Weihnachten, in der Karwoche, zu Ostern, Pfingsten und Fronleichnam darf er nur aus einem schwerwiegenden und dringenden Grund von seiner Diözese abwesend sein.
Wo ist unser Bischof? Welche schwerwiegende Gründe verhindern ihn, die geplanten Messen für sein ihm anvertrautes Kirchenvolk zu feiern?
Hans Peter Prattinger

Quo vadis Dompfarre?

Leserbrief von Andreas Wagner am 13. Juni
Wie sollte die Kirche im Jahr 2020 sein?
 

Aktuelles
Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell eröffnet
Bei der nun erstmals seit der Rücktrittserklärung des Kardinals real stattfindenden Vollversammlung muss der neue Vorsitzende aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt werden. Bei der Wahl selbst sind alle fünfzehn Mitglieder der Bischofskonferenz aktiv wahlberechtigt, wobei sich diesmal mit Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics und Weihbischof Stephan Turnovszky zwei Mitglieder der Bischofskonferenz für die Tagung in Mariazell entschuldigt haben.
Österreichische Bischofskonferenz >>

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Im Artikel der Bischofskonferenz heißt es: "Bei der bis Donnerstag dauernden Vollversammlung der Bischöfe gelten besondere Corona-Schutzmaßnahmen. So mussten alle Mitglieder der Bischofskonferenz im Vorfeld einen Corona-Test machen."
Nachdem Bischof Zsifkovics so zurückgezogen und quasi in Quarantäne lebt, könnte sein...