Freitag, 12. Juni 2015
Limburg: "Pfarreien neuen Typs" ohne vorgesehene Beratung durch zuständige synodale Gremien
Bistum Limburg: Das Erbe von Tebartz-van Elst
Franz-Peter Tebartz-van Elst als Bischof von Limburg ist Geschichte, seit dem 23. Oktober 2013 ist er nicht mehr im Amt. Als Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch annahm, zeigte der Kalender allerdings schon den 26. März 2014. Doch der ehemalige Limburger Bischof beschäftigt das Bistum noch immer. Nach und nach wird deutlich, dass es um weit mehr geht als um das recht teuer gewordene Bischofshaus. Es geht um die Einbindung der Gremien, um die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen und umgesetzt wurden.
Das betrifft auch die Neustrukturierung der Pfarreien. Der emeritierte Bischof hatte den Zusammenschluss der rund 340 kleinen und mittelgroßen Pfarreien im Jahr 2010 zu 45 Pfarreien neuen Typs bis zum Jahr 2019 verfügt. Wie das Bistum mittlerweile einräumt, hatte Tebartz-van Elst im Vorfeld auf die für diese Grundsatzfrage vorgesehene Beratung durch die zuständigen synodalen Gremien verzichtet.
Damit sei ein erheblicher Mangel im Hinblick auf die synodale Verfasstheit des Bistums gegeben gewesen, heißt es in einem gemeinsamen Beschluss des Diözesansynodalrats und des ehemaligen Priesterrats. Als der Bischof noch im Amt war, war von diesem Mangel allerdings keine Rede gewesen.
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