Rom interveniert
Überraschende Intervention des Vatikan: Der Heilige Stuhl hat die geplante Pfarreien-Zusammenlegung im Bistum Trier vorerst ausgesetzt und den Trierer Bischof Stephan Ackermann zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Wie das Bistum am Donnerstagabend bestätigte, hat die Römische Kleruskongregation entschieden, den Vollzug des "Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016" auszusetzen. Zuvor hatte die Lokalzeitung "Trierischer Volksfreund" über die römische Entscheidung berichtet.
Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte soll durch diesen Schritt Zeit bekommen, das Gesetz sorgfältig zu prüfen. Geplant war, dass zum 1. Januar die ersten 15 neuen Großpfarreien im Bistum starten. Ob die Zusammenlegung nach der Prüfung genehmigt oder verboten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Die Kleruskongregation, die von Kardinal Beniamino Stella geleitet wird, erklärte in ihrem Bescheid zur Aussetzung des Trierer Gesetzes, dass "die geplante Reform erhebliche Konsequenzen für das kirchliche Leben" haben werde und mahnte an, dass "das Heil der Seelen keinen Schaden leiden" solle.
Anlass für die Prüfung war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft aus dem Bistum bei der Kleruskongregation unter dem Vorsitz des Pfarrers von Sankt Paulin in Trier, Joachim Waldorf. Zudem waren in Rom Beschwerden von katholischen Laien aus dem Bistum eingegangen.
Sie forderten eine Prüfung, ob das Gesetz mit dem universalen Kirchenrecht übereinstimmt. Diese Bedenken hatte der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte als "legitim" anerkannt.
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Katholikenrat nimmt Stellung zur Aussetzung des Umsetzungsgesetzes
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Hintergrund:
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SR.de vom 19.09.2019 >>
Presseerklärung
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Initiative „Kirchengemeinde vor Ort“ vom 16. August 2019 >>
Unio Apostolica - Vereinigung des Katholischen Apostolates
AKTUALISIERUNG:
Nach dem Veto aus Rom nimm das Bistum Trier die Maßnahmen vorerst zurück:
Bistum Trier, Dienstag, 26. November 2019
Kein Start zum 1. Januar 2020
Bistum Trier gibt Maßnahmen infolge Aussetzung des Umsetzungsgesetzes bekannt
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