Kirchen im Burgenland von Baulandabgabe befreit
Weitere Ausnahmen von Baulandmobilisierungsabgabe der roten Regierung; die Diözese habe sich beim Land aber nicht dafür stark gemacht, wird betont.
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Baulandmobilisierungsabgabe
Im Mai 2021 ist eine Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes 2019 in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung sieht in § 24a eine Baulandmobilisierungsabgabe vor.
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