Donnerstag, 5. Mai 2022

Vatikan: Woelki kann frei über Finanzmittel verfügen

Kardinal Rainer Maria Woelki im Garten seines Erzbischöflichen Hauses

Bei Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern
Vatikan: Kardinal Woelki hat Kirchenrecht nicht verletzt
Hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht verletzt? Der Vatikan verneint das nun nach einer Prüfung – der Erzbischof ist erleichtert.
Katholisch.de >>

 
Vatikan erachtet Woelki-Zahlungen für Gutachter als rechtens
Kirchenrecht nicht verletzt
Der Vatikan erachtet die Zahlungen des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki für Gutachter und Kommunikationsberater als rechtens. Bei der Beauftragung von Experten im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung wurde kein Kirchenrecht verletzt.
Domradio.de >> (mit Video)

AKTUALISIERUNG:

Kirchenrechtler Thomas Schüller widerspricht:
"Das Kirchenrecht wird ad absurdum geführt"
u.a. sagt Schüller:
"Das Vermögen des erzbischöflichen Stuhls ist Kirchenvermögen und dafür gelten die strengen Verkehrsregel des kirchlichen Vermögensrechts. Bei allen größeren (gefährlichen oder risikobehafteten) Rechtsgeschäften muss der diözesane Vermögensverwaltungsrat - da sitzen mindestens sieben erfahrene, ehrenamtliche Männer und Frauen - und das Domkapitel zustimmen. Das ist nicht erfolgt. Also sind die ganzen Rechtsgeschäfte rechtswidrig."

"Man muss sagen, dass die römische Kurie in vielen Dingen blinde Flecken aufweist und dass man auch nicht glauben muss, dass solche Vorgänge bis zum Papst kommen. Es gibt scheinbar ein erklärtes politisches Ziel, den Kölner Kardinal zu stützen. Da ist es den Römern relativ egal, dass sich das Volk in Köln empört. Entscheidend ist, dass der Würdenträger gesichert wird. Das ist die klerikale Sichtweise."
Deutschlandradio >>

Bonner Theologe kritisiert intransparentes Verfahren
Kirchenrechtler Lüdecke sieht Woelkis Zukunft weiter offen
Für den Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist die Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki im Kölner Erzbistum weiter offen. Zwar ließ Papst Franziskus jetzt die Frist verstreichen, innerhalb von drei Monaten auf das Rücktrittsgesuch Woelkis zu antworten. Doch stehe der Papst über dem Recht, sagte Lüdecke: "Der Papst ist jederzeit frei, einen Bischof, den er seelsorglich nicht mehr für fruchtbar hält, aus seinem Amt zu nehmen", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag).
Katholisch.de, 4.6.2022 >>

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