Vatikan: Kardinal Woelki hat Kirchenrecht nicht verletzt
Kirchenrechtler Thomas Schüller widerspricht:
"Das Kirchenrecht wird ad absurdum geführt"
u.a. sagt Schüller:
"Das Vermögen des erzbischöflichen Stuhls ist Kirchenvermögen und dafür gelten die strengen Verkehrsregel des kirchlichen Vermögensrechts. Bei allen größeren (gefährlichen oder risikobehafteten) Rechtsgeschäften muss der diözesane Vermögensverwaltungsrat - da sitzen mindestens sieben erfahrene, ehrenamtliche Männer und Frauen - und das Domkapitel zustimmen. Das ist nicht erfolgt. Also sind die ganzen Rechtsgeschäfte rechtswidrig."
"Man muss sagen, dass die römische Kurie in vielen Dingen blinde Flecken aufweist und dass man auch nicht glauben muss, dass solche Vorgänge bis zum Papst kommen. Es gibt scheinbar ein erklärtes politisches Ziel, den Kölner Kardinal
zu stützen. Da ist es den Römern relativ egal, dass sich das Volk in
Köln empört. Entscheidend ist, dass der Würdenträger gesichert wird. Das
ist die klerikale Sichtweise."
Deutschlandradio >>
Kirchenrechtler Lüdecke sieht Woelkis Zukunft weiter offen
Für den Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist die Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki im Kölner Erzbistum weiter offen. Zwar ließ Papst Franziskus jetzt die Frist verstreichen, innerhalb von drei Monaten auf das Rücktrittsgesuch Woelkis zu antworten. Doch stehe der Papst über dem Recht, sagte Lüdecke: "Der Papst ist jederzeit frei, einen Bischof, den er seelsorglich nicht mehr für fruchtbar hält, aus seinem Amt zu nehmen", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag).
Katholisch.de, 4.6.2022 >>
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