Dienstag, 12. August 2014

Sie kämpft für Priesterinnen

Die Basler Juristin Denise Buser
Verstösst die Praxis der katholischen Kirche gegen das Gleichstellungs­gesetz? Ja, sagt eine Juristin. Sie zeigt Szenarien auf, wie sich Frauen den Zugang zum Priesteramt erkämpfen könnten.
Das Strafrecht und das Zivilrecht gelten auch für Religionsgemeinschaften. Nicht aber das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot: Bis ­heute können Religionsgemeinschaften Frauen problemlos den Zugang zu Leitungsämtern verweigern, auch die römisch-katholische Kirche. Dagegen kämpft die Basler Juristin Denise Buser (54). Mit ihrem neuen Buch «Die unheilige Diskriminierung» will sie zu einer Bewusstseinsänderung beitragen.
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Priesterinnen per Gesetz – eine juristische Vision
Seit langem fordern fortschrittliche Kräfte in der römisch-katholischen Kirche die Priesterweihe auch für Frauen. Bis anhin hat Rom gemauert. Das könnte sich nun ändern, dank einer juristischen Studie.
Die Basler Rechtsprofessorin Denise Buser hat in ihrer Studie nachgewiesen, dass das Verbot des Frauenpriesteramtes heute juristisch gesehen nicht mehr haltbar ist. Die Gleichstellung sei höher zu gewichten als die Religionsfreiheit. In ihrer Publikation «Die unheilige Diskriminierung» gibt sie Anleitungen dazu, wie sich Theologinnen dieses Recht erstreiten könnten.
Radio SRF 2 Kultur >>  (Audio-Beitrag ab 6' 30'')


Unheilige Diskriminierung
Jüngst ist ein Buch unter dem Titel «Die unheilige Diskriminierung» erschienen, in dem aufgezeigt wird, dass Frauen rein rechtlich nichts mehr im Wege steht, religiöse Leitungsämter zu übernehmen. Traditionelle Gegenargumente im Namen der Religionsfreiheit halten dem Gleichstellungsgesetz heute kaum mehr Stand.
Tachles.ch >>


«Ideal wäre, wenn es zu einem Gerichtsfall käme»
Die Basler Rechtsprofessorin Denise Buser hofft, dass die Kirche bei der Einführung des Frauenpriestertums umzudenken beginnt – dank Initiativen und Gerichtsfällen.

Voraussichtlich im September stimmen die katholischen Stimmberechtigten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft über zwei kirchliche Gleichstellungsinitiativen ab. Was bezweckt man damit?
Es geht um den Verfassungszusatz, den kirchlichen Behörden das Anliegen zu unterbreiten, dass die katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt ermöglicht – also unabhängig von Zivilstand und Geschlecht. Wichtig ist, dass dieses Zeichen auch von anderen Kantonen aufgegriffen wird und sich eine Art Dominoeffekt ergibt.

Was kann die Abstimmung auslösen?
Ein Ja würde sicher ein starkes Zeichen sein, zumal der Bischof von Basel, Felix Gmür, zur Abstimmungsvorlage steht und damit zum Ausdruck bringt, dass sich in der Frage des Zugangs von Frauen zum Priesteramt und beim Zölibat etwas ändern muss. Ideal wäre, wenn es auch zu einem Gerichtsfall käme, bei dem das Grundrecht der Gleichstellung mit der Religionsfreiheit kollidiert.
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Weiterführender Link:
Ja zur kirchlichen Gleichstellungsinitiative
Diese Initiative soll die Behörden der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (d.h. Synoden und Kirchenräte) verpflichten, darauf hinzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.

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