Samstag, 7. April 2018
Dtld: Streit über Kommunion für konfessionsverschiedene Ehen
Streit über Kommunion
Kampfansage aus dem Erzbistum Köln
In Anrede („Eminenz, lieber Mitbruder“) und Schlussformel („mit mitbrüderlichen Grüßen“) wahrt Kardinal Rainer Woelkis Brief vom 23. März an den Münchner Kardinal Reinhard Marx die Form. Den Inhalt aber kann der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nicht anders denn als Kampfansage und als Aufstand unter Bischöfen verstanden haben.
Woelki und sechs weitere Bischöfe haben Rom Ende März um Hilfe gegen die Mehrheit ihrer Mitbrüder angerufen, worüber Woelki Marx schriftlich informiert – einen Tag nach dem Versand des Brandbriefs.
Konkret geht es um die Teilnahme evangelischer Christen in konfessionsverschiedenen Ehen an der Kommunion in der katholischen Messe. Nach jahrzehntelangem Ringen um solch eine ökumenische Öffnung hatte die Bischofskonferenz im Februar einen entsprechende Handreichung verabschiedet – mit 13 Nein-Stimmen bei 60 anwesenden Bischöfen, wie Woelki und die anderen Unterzeichner eines Briefes an den Präsidenten des „Rats für die Einheit der Christen“, Kardinal Kurt Koch“, offenlegen.
Weiterlesen im Kölner Stadt-Anzeiger >>
Der Brief im Wortlaut (incl. Antwortbrief von Kardinal Reinhard Marx) >>
ZdK-Präsident zur Kommunion für gemischtkonfessionelle Paare
"Für Ökumene ein sehr unschönes Zeichen"
Sieben Bischöfe haben sich an den Vatikan gewandt, weil sie Klärung bezüglich der gemeinsamen Kommunion für gemischtkonfessionelle Paare wünschen. ZdK-Präsident Thomas Sternberg ermuntert zu einem Blick auf die Praxis.
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Kardinal Marx weist Kritik aus Bischofsbrief an Vatikan zurück
Eine Frage der Interpretation
In der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gibt es offenbar einen Dissens über die Frage der bisher nicht zulässigen Kommunion für konfessionsverschiedene christliche Ehepartner. Die Hintergründe.
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Das sagen die Bischöfe zum Eucharistie-Brief der sieben Bischöfe
Die Debatte um die Kommunion für Protestanten geht weiter: Trotz eines Beschlusses der Bischofskonferenz haben sich sieben Bischöfe an den Vatikan gewandt. Einige Amtsbrüder befremdet dieses Vorgehen.
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Bischöfe ringen um Lösungen bei konfessionsverschiedenen Ehen
Fortschritt im Schneckentempo
Wieder ringen die Bischöfe um kleine Fortschritte in der Seelsorge. Die Frage, ob nicht-katholische Partner gemeinsam mit ihren katholischen Gatten die Kommunion empfangen dürfen, bewegt. Eine Einschätzung des KNA-Chefredakteurs.
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"Ungestillter geistlicher Hunger" eher selten
Wenn der "ungestillte geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion" die katholische Ehe gefährdet, soll es künftig Ausnahmen geben. Was sagt der Leiter des kirchlichen Gerichtes in Köln, Offizial Prälat Assenmacher, dazu?
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Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung 2018 der Deutschen Bischofskonferenz >>
6. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie
Erneut haben wir uns mit dem Thema „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Hintergrund ist der hohe Anteil konfessionsverschiedener bzw. konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland, bei denen wir eine herausfordernde und dringende pastorale Aufgabe erkennen. In den vergangenen Monaten haben die Ökumenekommission und die Glaubenskommission an einem Dokument gearbeitet, das sich – anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia – als Hilfestellung versteht, um im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen. Deshalb sind die Personen, an die sich das Dokument richtet, zuallererst die Seelsorger: Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist.
Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. Das gilt insbesondere für die Ehepaare, die ihre Ehe sehr bewusst aus dem gemeinsamen christlichen Glauben leben möchten und deren Ehe schon jetzt die Konfessionen verbindet. Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht. Deshalb ist die zentrale Aussage des Dokumentes, dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen. Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren.
Die Handreichung will für den konkreten Fall der konfessionsverschiedenen Ehe eine Hilfestellung geben und eine größere Klarheit und Sicherheit für die Seelsorger und die Eheleute schaffen. Hier sieht sich die Deutsche Bischofskonferenz in einer besonderen Verantwortung angesichts des bereits genannten hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland.
Wir werden das Dokument, in das noch Einarbeitungen vorgenommen werden können, in den nächsten Wochen veröffentlichen. Ich darf hinzufügen, dass wir eine intensive Debatte zu diesem Thema in der Vollversammlung hatten und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht haben.
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