Donnerstag, 19. April 2018

EuGH schränkt Rechte kirchlicher Arbeitgeber ein


Europäischer Gerichtshof
Kirchen dürfen nicht diskriminieren
Kirchliche Arbeitgeber haben in Deutschland ein eigenes Arbeitsrecht. Doch diese Selbstbestimmung ist nicht unbegrenzt, hat der EuGH entschieden. Wir erklären das Urteil.
Zeit-Online >>

Kirchliche Arbeitgeber müssen auch Konfessionslose anstellen
Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern.
Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden.
Die Diakonie hatte in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert - eine Bewerberin hatte dagegen geklagt.
Süddeutsche Zeitung >>

EuGH schränkt Rechte kirchlicher Arbeitgeber ein
Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag zu einem Fall aus Deutschland.
Religion.orf.at >>

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