Donnerstag, 1. März 2012

Die Ignoranz der Kirche

Dietmar Neuwirth ( Die Presse):

Ab sofort dürfen auch Ausgetretene kirchlich begraben werden.
Meine Güte, den richtigen „Heuler“, wie abgebrühte Kollegen sagen würden, gab es ja nicht unbedingt bei der Pressekonferenz Kardinal Christoph Schönborns. Eine Ermahnung für den „Aufruf zum Ungehorsam“ einiger Pfarrer, ein Bekenntnis zu Bildung im umfassenden Sinn und zu einer Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit – mehr war nicht. Dabei haben die Bischöfe damals, vor mehr als drei Monaten, auch einen Beschluss gefasst, der für kirchliche Verhältnisse sensationell ist. Man ist ja bescheiden. Dieser wurde erst jetzt über die Katholische Presseagentur öffentlich gemacht: Ausgetretene dürfen ab sofort in Österreich auch kirchlich begraben werden. Wenn es die Angehörigen wünschen und der Tote sich Derartiges nicht vorher verbeten hat.

In der entsprechenden Richtlinie wird ausdrücklich der Auftrag der Barmherzigkeit angesprochen. Schön, dass die Bischöfe nachvollziehen und absegnen, was bereits üblich war. Dass verschämt(?), mit monatelanger Verzögerung eine derartige Maßnahme publiziert wird, die manche aufatmen und auf Barmherzigkeit auch gegenüber Geschiedenen hoffen lässt, muss Zweifel an der medialen Kompetenz der Verantwortungsträger nähren. Fatal zu sehen, wie extrem schwer sich ausgerechnet die katholische Kirche mit dem Bekanntmachen der „guten Nachricht“ tut – das Griechische kennt ja bekanntlich dafür den Begriff Evangelium.

Kirche begräbt nun auch Ausgetretene
Die Bischofskonferenz erlaubt Priestern, auch das Begräbnis von Verstorbenen zu leiten, die die Kirche verlassen haben, wenn die Angehörigen dies wünschen. Das geht aus dem aktuellen Amtsblatt hervor.
Katholische Priester dürfen ab sofort auch für aus der Kirche Ausgetretene ein Begräbnis feiern – wenn das im Einzelfall „im Sinn des Verstorbenen“ gewesen wäre oder er das zumindest nicht explizit ausgeschlossen hat. Das geht aus dem aktuellen Amtsblatt der österreichischen Bischofskonferenz hervor, das „Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind“ enthält.
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Bischofskonferenz: Ausgetretene können kirchlich begraben werden
Neue Richtlinien der Bischofskonferenz betonen seelsorgliche Begleitung von Angehörigen und definieren Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers
Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz >>

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