Die Laieninitiative vertritt den Standpunkt, dass die Bundesregierung ihr nach dem Konkordat bestehendes Mitwirkungsrecht bei der Ernennung von Bischöfen wahrnehmen sollte. Wird es doch immer mehr zum Ärgernis, dass hier seitens Roms ein an Willkür zumindest grenzendes Vorgehen an den Tag gelegt wird, das elementaren Grundsätzen heutigen Rechts- und Demokratieverständnisses widerspricht. Dies zeigte sich zuletzt bei der Ernennung des neuen Burgenländischen Bischofs.
Die Laieninitiative hat daher das in der Folge (unwesentlich gekürzt wiedergegebene) Ersuchen im Sinn Auskunftspflichtgesetzes an den Bundeskanzler gerichtet:
Es folgt der Text der Eingabe v. 15. 9. 10:
Der Verein Laieninitiative richtet an die Bundesregierung das Ersuchen um Auskunft, ob diese anlässlich der Ernennung des neuen Diözesanbischofs für die Diözese Eisenstadt im Sinne von Art. IV § 2 des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl geprüft hat, ob gegen den in Aussicht genommenen bzw. Erwählten Bedenken allgemein politischer Natur sprechen. Der Verein erlaubt sich, dazu folgende Erläuterung zu geben:
Nach Auffassung der Laieninitiative ist es Aufgabe der Bundesregierung, auf die Einhaltung der elementaren Grundsätze des modernen Rechtsstaates zu achten. Dies sollte auch beim Vorgehen wichtiger völkerrechtlicher Vertragspartner Platz greifen, denen die Republik Rechte einräumt und die ein für das Gemeinwohl wesentliches öffentliches Wirken entfalten. Hierzu hat der Verein dem Herrn Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten am 21. Mai ein Memorandum überreicht, das als Beilage angeschlossen ist.
Die Erfahrungen aus jüngerer Vergangenheit zeigen, dass der Vatikan bei der Einsetzung von Bischöfen der römisch-katholischen Kirche den davon Betroffenen Klerikern und Laien trotz drängenden Ersuchens keine effektive Mitwirkung einzuräumen bereit ist und damit ein Verhalten an den Tag legt, das einer willkürlichen Vorgangsweise zumindest nahe kommt. Er bevorzugt dabei Kandidaten, die bereit sind, eine unserer Zeit nicht mehr gemäße autoritäre Vorgangsweise einzuhalten.
Dies hat sich auch im Anlassfall insofern gezeigt, als Bischof Msgr. Dr. Ägidius Zsifkovics bald nach seiner Ernennung das Zusammentreten wichtiger und bereits weitgehend vorbereiteter Beratungsgremien ohne Angabe von Gründen unterbunden hat.
Wie in (40) des erwähnten Memorandums ausgeführt wir, vertritt die Laieninitiative die Auffassung, dass es Aufgabe der Bundesregierung wäre, sich bei Inanspruchnahme ihres Mitwirkungsrechtes davon zu überzeugen, ob „die ins Amt berufene Person in ihrem Reden und Tun vollinhaltlich zu dem Wertekatalog in Art. 2 des Unionsvertrags bekennt und auch die sonstige, insbesondere moralische, Qualifikation für die Ernennung zum Bischof mitbringt“.
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