Mittwoch, 12. Februar 2014

Laieninitiative befasst Parlament mit Bischofsernennungen

Wen vertreten die Bischöfe?
Die Ernennung von Bischöfen der römisch-katholischen Kirche ist nicht zur Gänze eine autonome innerkirchliche Angelegenheit. Nicht umsonst sieht das Konkordat vor, dass die Regierung Einwände gegen eine geplante Ernennung vorbringen kann. Die Tatsache, dass der Vatikan die Ernennung von Bischöfen ganz an sich gezogen hat, bedeutet, dass österreichische Staatsbürger in für unser Land wichtige öffentliche Positionen von einer ausländischen Instanz befördert werden, wobei ihnen von dieser eine absolute Gehorsamspflicht auferlegt wird. Es kann der Regierung nicht gleichgültig sein, wenn die Bischöfe in Verhandlungen mit dem Staat nicht die Interessen der österreichischen Katholikinnen und Katholiken, sondern jene des Vatikan zu vertreten haben.

Mitspracherecht nützen!
Die Laieninitiative versucht seit Jahren, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, dass sie als Vertragspartner des so genannten „Heiligen Stuhls“ nach dem Konkordat ein Mitspracherecht bei Bischofsernennungen hat, welches sie aber nicht ausübt. Sie hätte daher die Möglichkeit, sich zu vergewissern, ob eine für die katholische Bevölkerung verträgliche Vorgangsweise eingehalten wurde. Fehlbesetzungen haben die Kirche nicht nur in unserem Land mehrfach vor große Belastungsproben gestellt. Immer wieder herrscht Verbitterung darüber, dass vor solchen Entscheidungen die Meinungen der Seelsorger und des Kirchenvolkes weder erforscht noch berücksichtigt werden. Auch unter dem neuen Papst ist bei den bevorstehenden Besetzungen von Diözesen eine Wiederholung dieses gravierenden Missstands zu befürchten.

Die Regierung ist untätig
Die Bundesregierung hat sich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass auch die Nutzung des geltenden Konkordats einen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeuten und dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat widersprechen würde. Damit kann sich die Reformbewegung nicht abfinden und hat sich mit den beigeschlossenen Schreiben an den Nationalrat gewandt.


Hauft: Eine Grundsatzfrage von Rechtsstaat und Demokratie

Die Vorsitzende der Laieninitiative Margit Hauft erklärt dazu:
 
Fehlende Transparenz
„Die Religionsgemeinschaften spielen im öffentlichen Leben eine bedeutende Rolle. Sie haben von der Republik besondere Rechte und Vorteile erhalten. Wenn heute überall Transparenz und Teilnahme gefordert werden, kann davon eine so wichtige Entscheidung wie die über die Leitung von Diözesen nicht ausgenommen werden. Keinesfalls sollte da der Eindruck von Willkür entstehen.

Keine Einschränkung der kirchlichen Autonomie
Die Regierung hat die Verpflichtung, darauf zu achten, dass überall jene Regeln eingehalten werden, die inzwischen zum unverzichtbaren Standard heutiger Gemeinwesen geworden sind. Wo immer die Möglichkeit besteht, dies einzumahnen, muss es auch geschehen. Damit wird das garantierte Recht der Kirchen auf Autonomie in keiner Weise beeinträchtigt, zumal das Konkordat nur ein Recht auf Stellungnahme einräumt. Auf dessen Ausübung dürfte aber nicht einfach verzichtet werden. Wir wollen ganz bewusst mit diesem Problem die Volksvertretung befassen, deren Aufgabe es ist, Handeln oder Untätigkeit der Regierung zu beurteilen.“

Brief an die Parlamentsklubs als PDF >> 

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das ist aber ein sehr kranker Vergleich: Pädophilie und Homosexualität!