Samstag, 8. März 2014

Der unsäglich bornierte Umgang mit dem „Wohl des Kindes“

Ein wirklich lesenswerter Kommentar von Anneliese Rohrer in der heutigen DiePresse. Ein wichtiger Beitrag zum offenen und ehrlichen Diskurs zu diesem Thema, der stattzufinden hat:


Wer sich nichts anderes als die ideale Vater-Mutter-Kind-Familie vorstellen kann, sollte das offen zugeben. Das ersparte wenigstens die Heuchelei um Kinderrechte.

Bereits vor mehr als zehn Jahren hatten wir diese Diskussion schon in einer Redaktionskonferenz der „Presse“. Der konkrete Anlass ist nicht mehr in Erinnerung, aber das Thema war dasselbe wie jetzt nach dem Vorstoß des ÖVP-Ministers Andrä Rupprechter: Homosexuelle Paare und Kinder!
Damals wie heute wird mit dem „Wohl des Kindes“ argumentiert, das nur in der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie gewährleistet sei. Damals wie heute wurde nicht auf die Frage eingegangen, warum ein gewalttätiger/problematischer Elternteil in der klassischen Kleinfamilie das Wohl des Kindes eher sicherstellt als eine liebevolle Umgebung mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern. Also auch eine Art Stillstand!
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Zum offenen Diskurs gehören verschiedene Meinungen, Standpunkte und Überlegungen. Ein Leser meines Blogs hat mich auf folgenden Kommentar von Heinz Zangerle in DiePresse vom 04.03.2014 aufmerksam gemacht - danke dafür:

Und wo bleiben die Kinder?
Die völlige Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der traditionellen Familie ist eine Fehlentwicklung!
 
Wenn jetzt auch schon aus dem Hergottswinkel Tirol der Ruf nach dem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ertönt, dann scheint der Zug in Richtung Homo-Ehe unaufhaltbar. Der schon jetzt undurchschaubare Beziehungsalltag vieler Kinder wird damit noch um ein weiteres Stück verwirrender.
Neue Beziehungskonstellationen tun sich auf: Statt mit Vater und Mutter, Alleinerzieherin, Stief- oder Großeltern werden Kinder künftig mit Vater-Vater-Eltern und Doppelmüttern konfrontiert sein. Oder mit Beziehungsungetümen wie der Zwei-Mütter-ein-Vater-Elternschaft. Dann, wenn etwa das „gemeinsame“ Kind zu MutterA (leiblich) und MutterB (lesbische Partnerin von A) anstelle zum per Scheidung entsorgten Kindesvater gehört. Oder eben doch nicht gehört, weil der leibliche Vater ja in jedem Fall Vater bleibt, mittels Adoption neuerdings aber durch „Mutter“B sein Sorgerecht verliert.
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4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Anstelle der scheinheiligen Frage "Dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren?" sollten zuerst die grundsätzlichen Fragen diskutiert werden?
1) Warum muss ein Kind zur Adoption "frei" gegeben werden? Kann man nicht seine Eltern stärken?
2) Wenn ein Kind - in seinem Interesse, also um seine gedeihliche Entwicklung als Mensch und Person zu gewährleisten (das meint offenbar "Kindeswohl") - nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, wo und wie soll es dann leben bzw. gepflegt und erzogen werden? In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob das bei einer Einzelperson oder einem gleich- oder gemischtgeschlechtlichen Paar sein soll.
3) Welches Familien-Idealbild will die Gesellschaft als Regelform definieren, ohne andere Familienkonstellationen dabei zu diskriminieren?
4) Ist die Familie mit Mutter-Vater-Kind noch ein anzustrebender Wert?
5) Ist die Gesellschaft bereit, Menschen, die dem Idealfamilienbild nicht entsprechen (können), zu akzeptieren?

Und außerdem: Es gibt keinen Rechtsanspruch von "Eltern" auf ein (Adoptiv-)Kind, sondern nur ein Recht von Kindern, auf angemessene (wie immer man das inhaltlich beschreibt) Pflege und Erziehung.


Anonym hat gesagt…

Wenn schon grundsätzlich gefragt werden soll, darf diese nicht vergessen werden:
Für den Straßenverkehr ist ein Kurs mit Führerschein erforderlich.
Sollte es beim Geschlechtsverkehr nicht ähnlich gehandhabt werden?

Anonym hat gesagt…

Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.

Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde ("Use it or lose it").
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014]

Anonym hat gesagt…

Dr. Rohrer vergleicht in der Presse Äpfel mit Birnen: eine denkbar schlechte Situation in der klass. Familie mit der bestmöglichen in der Homobeziehung. Die meisten Kommentatoren zeigen die Unsinnigkeit dieser Art von Argumentation. Dazu muss ich nichts schreiben. Die Borniertheit, die Fr. Rohrer anderen vorwirft, ist eher auf ihrer Seite anzutreffen. Also kein lesenswerter Artikel.