Der Pflichtzölibat und die Nichtzulassung der Frau zum Priesteramt verstößt gegen grundlegende Menschenrechte des bzw. der einzelnen Betroffenen, weil ihm/ihr die Kirche verweigert, der ihm/ihr von Gott gegebene Berufung nachzukommen.
Beim Pflichtzölibat wird nämlich der Mann vor die Wahl "Ehe oder Priesteramt" gestellt, was die (im weltlichen Bereich so genannten) Rechte auf freie Berufswahl bzw. auf Ehe und Familie verletzt, beim Ausschluss der Frau geht es um die Verletztung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts.
Da das Recht auf freie Berufswahl bzw. auf Ehe und Familie und das Diskriminierungsverbot wie alle Menchenrechte naturrechtlicher Art sind und daher ihre Grundlage im göttlichen Recht haben, ist es logisch ausgeschlossen, dass ihnen Anordnungen aus der Offenbarung entgegenstehen.
Fazit: Die Kirche mit ihrem menschlichen Recht hat bisher gegen die Menschenrechte und damit gegen göttliches Recht verstoßen.
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