Dienstag, 8. März 2011

Kirchliche Fraueneinrichtungen präsentieren Visionen zum Internationalen Frauentag

In einem gemeinsamen Manifest anlässlich des 100. Internationalen Frauentages verlangten die Frauenkommission, das Frauenreferat und die Katholische Frauenbewegung der Diözese Innsbruck die Gleichberechtigung von Frauen in allen Kulturen und Religionen - "insbesondere in der römisch-katholischen Kirche" - , wie es in einer Aussendung der Diözese am Montag hieß.
Bei der öffentlichen Veranstaltung "Mirjam haut auf die Pauke" am Internationalen Frauentag, 8. März, im Innsbrucker Haus der Begegnung werden die Visionen und Forderungen bei einem Frauenfrühstück ab 9 Uhr im Detail erläutert.
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Visionen zum Internationalen Frauentag

Frauen - Religionen - Gesellschaft

Wir wollen in einer Welt leben, in der

  • die spirituellen Traditionen von Frauen in allen Kulturen und Religionen geachtet und weiterentwickelt werden
  • Frauen ihre Spiritualität individuell und gemeinschaftlich frei entfalten können
  • die Geschlechter in den verschiedenen Religionen und den religiösen Gemeinschaften gleichberechtigt sind
  • für Frauen und Männer dieselben Kriterien für den Zugang zu Ämtern und Diensten insbesondere in der römisch-katholischen Kirche gelten
  • Menschen nicht „im Namen Gottes“ religiös manipuliert zu SelbstmordkandidatInnen und AttentäterInnen werden, sondern in Freiheit, Selbstbestimmung und Gemeinschaft leben können
  • die spirituelle Dimension den achtsamen Umgang mit den Tieren und den Pflanzen, mit der Erde und dem Kosmos einschließt
  • die verschiedenen Religionen, Weltanschauungen, Kirchen und spirituellen Gemeinschaften das Bereichernde aneinander wahrnehmen und gemeinsam für ein friedvolles und gerechtes Zusammenleben wirken

Seit 100 Jahren fordern Frauen am Internationalen Tag der Frau ihre Rechte ein (siehe www.20000frauen.at). Die Frauenkommission orientiert sich an den Anliegen des Internationalen Frauentages und der Plattform 20000frauen.

Die Frauenkommission will die Rechte von Frauen im religiösen und spirituellen Bereich bekräftigen:

Im Artikel 18 der Menschenrechte heißt es: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Unsere Visionen zum Verhältnis von Frauen, Religionen und Gesellschaft konkretisieren den Menschenrechtsartikel für den religiösen Bereich. Die Menschenrechtserklärung fordert Freiheit, Friede und Gerechtigkeit für alle Menschen ein, im Brief an die Römer 14,17 wird das Reich Gottes beschrieben als Gerechtigkeit, Frieden und Freude.


Quelle: Frauenkommission der Diözese Innsbruck

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