Die Reformbewegungen in der Katholischen Kirche geben betreffend das beabsichtigte Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien folgende gemeinsame Stellungnahme ab:
Es ist keineswegs zu übersehen, dass die in Österreich geltenden Regelungen über die Beziehung zwischen Staat und Kirche lang zurückreichen und nicht mehr in jeder Hinsicht zeitgemäß sind. Ein Überdenken wäre daher angebracht, doch erfordert dies ein sorgfältiges und verantwortungsvolles gemeinsames Beurteilen der heutigen Situation. Dies betrifft auch das geltende Konkordat, welches u. a. die Mitwirkung der Bundesregierung bei der Ernennung von Bischöfen regelt.
Ein Volksbegehren, bei dem eine prinzipiell negative Einstellung zur Kirche und deren Wirken insgesamt zum Ausdruck kommt, erscheint dabei wenig hilfreich. Darf doch keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass die Kirchen nach wie vor einen unersetzlichen kulturellen Beitrag leisten, dessen angemessene Abgeltung gerechtfertigt ist und auch in anderen europäischen Staaten erfolgt. Ebenfalls darf nicht übersehen werden, dass die Kirchen eine unverzichtbare humanitäre und karitative Leistung erbringen, die allgemein anerkannt und von der Bevölkerung breitest unterstützt wird.
Aus all diesen Erwägungen distanzieren sich die Reformbewegungen von diesem Volksbegehren. Sie meinen allerdings, dass Schritte einer sinnvollen Neuordnung des Gesamtkomplexes der Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in nächster Zeit erfolgen sollten. Insbesondere wäre das Kirchenbeitragssystem, das bekanntlich ein Erbe aus unglücklicher Zeit ist, auf seine Tauglichkeit und einwandfreie Gestaltung zu überprüfen. Für die Beratung neuer Regelungen stehen die Reformbewegungen jederzeit zur Verfügung.
Plattform Wir sind Kirche – Priester ohne Amt – Pfarrerinitiative – Laieninitiative
(Im Auftrag dieser Organisationen: Herbert Kohlmaier, Obmann der Laieninitiative)
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