Samstag, 16. April 2011

Laieninitiative: Kirchenbeitragssystem verfassungsrechtlich bedenklich

Die Laieninitiative als Reformbewegung in der katholischen Kirche ist aufgrund einer umfassenden Expertise ihres Vorstandsmitglieds Univ. Prof. Dr. Heribert Franz Köck zur Auffassung gelangt, dass gegen das in Österreich geltende Kirchenbeitragssystem gravierende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche durch das Konkordat 1933 und das Kirchenbeitragsgesetz 1939 – ein Erbe aus unseliger Zeit – sieht nämlich vor, dass der Staat unmittelbar eingesetzt wird, um Entscheidungen der Kirche über die Verpflichtungen ihrer Mitglieder zu vollziehen.

Wird der Staat herangezogen, um religiöse Pflichten seiner Bürger durchzusetzen, widerspricht dies der in den österreichischen und europäischen Grundrechtsnormen verankerten Religionsfreiheit. In einem Rechtsverfahren betreffend Kirchenbeiträge bestünde daher die Möglichkeit, gerichtliche Höchstinstanzen auf nationaler und internationaler Ebene anzurufen, was durchaus erfolgversprechend erscheint.

Kirchen sind kein Fremdkörper im demokratischen Rechtsstaat

Es ist als Relikt aus früheren Verhältnissen zu betrachten, dass die Republik der Kirche einen Freiraum der Verfügung über Pflichten der Menschen überlässt, wo die sonst allgemein anerkannten Regeln des demokratischen Rechtsstaates nicht greifen. Dieser legt etwa durch das Vereingesetz allen freiwilligen Zusammenschlüssen der Staatsbürger strenge Regeln auf, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte ihrer Angehörigen gewährleisten.

Solchen Rechtsgarantien ist die Kirche nicht unterworfen, die ihre autoritären Strukturen aufrecht erhält und insofern in die Rolle eines Fremdkörpers im Gebilde unseres modernen Gemeinwesens gerät.

Überhaupt scheint es geboten, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche den heutigen Verhältnissen anzupassen. Eine Diskussion darüber ist auch in anderen Staaten festzustellen. In Deutschland weisen ernst zu nehmend Stimmen darauf hin, dass historisch gewachsene Regelungen im Lichte einer pluraler werdenden Gesellschaft und einer Änderung der religiösen Landschaft neu überdacht werden müssen.

Bestehende Regelungen sind zu überprüfen

Schon seit einiger Zeit weist die Laieninitiative darauf hin, dass es eines Überdenkens des Konkordats und seiner Handhabung bedarf. So wird der Regierung ein Mitwirkungsrecht bei der Einsetzung von Diözesanbischöfen eingeräumt, das aber nicht angewendet wird.

Die Laieninitiative lehnt wie die anderen Reformbewegungen das angekündigte Volksbegehehren gegen Kirchenprivilegien ab. Dieses ist kirchenfeindlich motiviert, will die Stellung der Glaubensgemeinschaft im öffentlichen Leben auf unangemessene Weise zurückdrängen und negiert die unentbehrlichen Leistungen der Kirche für unsere Gesellschaft. Es wäre aber an der Zeit, das klassische Staatskirchenrecht den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Die Laieninitiative wird daher in nächster Zeit an die politischen Parteien herantreten und anregen, moderne Regelungen in die Wege zu leiten.


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