Bisher gab es in der Leitung der Diözesankurie
- einen Generalvikar
Nunmehr gibt es vier Leitungsfunktionen, davon drei neue (die normaler Weise bei großen Erzdiözesen Anwendung finden):
- ein Generalvikar
- zwei Bischofsvikare (für kroatische und ungarische Volksgruppen)
- ein Moderator der Diözesankurie
Das ergibt eine Steigerung von 300 %.
Bischof Zsifkovics erklärte - laut Kirchenzeitung martinus vom 10. Oktober 2010 - in seiner Predigt anlässlich der Marienfeier im Stephansdom, dass nicht religiöse Beamte, sondern Zeugen des Glaubens gefragt seien. (auch kathpress, 3.10.)
Zur Information - aus dem Kirchenrecht:
Generalvikar und Bischofsvikar
Can. 475
§ 1. In jeder Diözese ist vom Diözesanbischof ein Generalvikar zu ernennen, der ...ihm bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht.
Can. 476
Wann immer die rechte Leitung der Diözese es erfordert, kann der Diözesanbischof auch einen oder mehrere Bischofsvikare einsetzen, die in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises dieselbe ordentliche Gewalt haben, die nach allgemeinem Recht dem Generalvikar zukommt, ...
Moderator der Diözesankurie
Can. 473
§ 2. Sache des Diözesanbischofs selbst ist es, das pastorale Wirken der Generalvikare und der Bischofsvikare aufeinander abzustimmen; wo es angebracht ist, kann ein Moderator der Kurie ernannt werden, der Priester sein muss und dem die Aufgabe zukommt, unter der Autorität des Bischofs die Durchführung der Verwaltungsgeschäfte zu koordinieren sowie dafür zu sorgen, dass die übrigen der Kurie zugeteilten Personen das ihnen übertragene Amt richtig wahrnehmen.
§ 3. Wenn nach dem Ermessen des Bischofs die örtlichen Umstände nichts anderes nahelegen, ist der Generalvikar oder, wenn es mehrere sind, einer der Generalvikare zum Moderator der Kurie zu ernennen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen