Die Laieninitiative teilte heute Papst Benedikt im Auftrag der erwähnten Reformbewegungen eine auf der Enquete gefasste Entschließung mit. Weiter zum Text>>
Die Reformbewegungen verlangen die Wiedereinführung ortskirchlicher Mitentscheidung bei Bischofsernennungen.
- "Das jetzige System der Bischofsbestellungspraxis in der Lateinischen Kirche kann man als eine Fehlentwicklung bezeichnen, weil sie weder auf biblischen Grundlagen, noch auf der historischen Praxis der Kirchengeschichte beruht. Sie geht auch nicht konform mit der Communio Ekklesiologie des II. Vatikanums." (Univ. Doz. Hartmann)
- Papst Leo I. sagte: "Wer allen vorstehen soll, muss auch von allen gewählt werden"
Presseaussendung der Laieninitiative vom 18.01.2011:
Bischofsernennungen – ein Grundsatzproblem von höchster Aktualität!Die vier Reformbewegungen in der Katholischen Kirche Österreichs sind als Ergebnis ihrer gemeinsamen wissenschaftlichen Enquete vom November zur Überzeugung gekommen, dass Bischofsernennungen ohne ausreichende Mitwirkung des Klerus und des Kirchenvolks nicht zulässig sind. Wie beschlossen und angekündigt, wurde die dazu gefasste Entschließung (1. Beilage) heute dem Papst mit einem Begleitbrief übermittelt (2. Beilage).
Kann sich Benedikt weiter verschweigen?
Alle Reformkräfte im In- und Ausland haben bisher erfahren müssen, dass solche Vorbringen vom Vatikan einfach ignoriert werden – aus welchen Gründen auch immer, die allesamt unverständlich erscheinen. Im vorliegenden Fall wird allerdings eine wichtige Frage aufgeworfen, zu der sich Josef Ratzinger deutlich geäußert und dies auch später bekräftigt hat:
"Die Tatsache, dass bis weit ins Mittelalter hinein sich die einzelnen Gemeinden ihre Vorsteher selbst gewählt haben, war für sie der selbstverständliche Ausdruck des Subjektcharakters der einzelnen Ekklesien“ […] (S. 38f)
Amtsbestellungen sollten diesem Prinzip gemäß nie nur von oben erfolgen – hier muss an der seit dem 13. Jahrhundert zum Sieg kommenden Entwicklung entschieden Kritik geübt werden.
Anderseits kann Amtsbestellung nie nur von unten, von der Einzelgemeinde her erfolgen, sondern muss immer auch den gesamtkirchlichen Faktor in sich bergen“ (S. 41).
Aus: Joseph Ratzinger / Hans Maier, Demokratie in der Kirche. Möglichkeiten und Grenzen. Topos-Taschenbuch 348, Limburg-Kevelaer 2005. Das Buch ist zuerst 1970 erschienen.
Ratzinger schreibt 30 Jahre später:
„Als ich auf Einladung des Verlegers meinen fast vergessenen Beitrag über die Demokratisierung der Kirche wieder aus dem Bücherregal hervorgezogen und von neuem gelesen hatte, musste ich zu meiner Überraschung feststellen, dass ich alles damals Gesagte auch heute noch vertrete“ (S.78).“
Amtsbestellungen „nur von oben“ sind nicht rechtens.
Sollte der Papst auch in diesem Fall nicht reagieren, kann dies gemäß dem alten Rechtsgrundsatz „qui tacet consentire videtur“ nur so gedeutet werden, dass er den Vorhaltungen der Reformbewegungen in konsequenter Beibehaltung seines bisherigen Standpunktes zustimmt. Demnach wären die zu einem wesentlichen Teil missglückten Bischofsernennungen der jüngeren Vergangenheit nicht nur „entschieden“ zu kritisieren, sondern dürften sich auch nie wieder in dieser Form wiederholen!
Geschähe dies dennoch, würde sich der Papst ganz offensichtlich ins Unrecht setzen. Das könnte nicht folgenlos bleiben. Es würde sich damit – wie im Schreiben an den Papst ausdrücklich betont – die Frage erheben, ob zentralistisch erfolgte Bischofsernennungen überhaupt gültig und für das Kirchenvolk verbindlich sind.
Das Problem ist gerade in Österreich von höchster Aktualität. Steht doch die Besetzung wichtiger Diözesen bevor!
www.laieninitiative.at
1 Kommentar:
wenn es viel bewirkt dann ein Bestätigungsschreiben daß man den Brief erhalten hat und das wäre schon zu viel der Ehre
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